Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Juli 2020 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2020 die deutsche Staatsangehörige Nurten J. bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt/Main durch ... Lesen Sie hier weiter...
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