Sprengung eines Geldautomaten in Bad Bramstedt: Amtsgericht Kiel ordnet Untersuchungshaft für zwei Beschuldigte an

Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Kiel und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein

Folgemeldung zur Medieninformation vom 29. Juli 2020

Nach der Sprengung eines Geldautomaten der Commerzbank-Filiale in Bad Bramstedt hat das Amtsgericht Kiel auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel am Donnerstag, 30. Juli 2020, Untersuchungshaft gegen die beiden Beschuldigten angeordnet. Der Haftbefehl gegen die 22 und 26 Jahre alten niederländischen Staatsangehörigen wird auf den Vorwurf des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit schwerem Bandendiebstahl gestützt. Sie sind nach Anordnung der Untersuchungshaft in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht worden.

Den Beschuldigten werden darüber hinaus weitere erhebliche Straftaten vorgeworfen, die sie während der Flucht begangen haben sollen, indem sie eine Polizeisperre durchbrachen und auf der Flucht teilweise gegen die Fahrtrichtung auf der BAB 7 fuhren, wodurch sie Polizeibeamte und weitere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet haben sollen.

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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
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Telefon: 0431/160-4006
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