Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung wurde die Polizei Freiburg, Fachbereich Gewerbe/Umwelt und der Veterinärdienst des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald auf einen gravierenden Tierschutz-Fall aufmerksam.
Bei einem im Markgräflerland ansässigen Hühnereierproduzenten wurden erhebliche tierschutzrechtliche Mängel in der Tierhaltung festgestellt. Im Bereich der Legehennenhaltung wurden gravierende bauliche und unhygienische Zustände vorgefunden. Diese Feststellungen führten nun dazu, dass dem Betreiber, vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitlicher Verbraucherschutz, das Halten und Betreuen von Geflügel ab sofort untersagt wurde.
Das Polizeipräsidium Freiburg, Fachbereich Gewerbe/Umwelt ermittelt gegen den Betreiber wegen Straftaten gegen das Tierschutzgesetz und wird den Betreiber bei der Staatsanwaltschaft Freiburg zur Anzeige bringen.
GU
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