Aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Corona-Verordnung (CoronaVO) wurden am Donnerstag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14:30 Uhr durch den städtischen Vollzugsdienst unter der Leitung des Gewerbeamtes der Stadt Sinsheim, Kontrollen in Frisörgeschäften im Stadtgebiet durchgeführt. Die behördlichen Maßnahmen wurden durch Polizeibeamte des Polizeireviers Sinsheim und des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt.
Bei der Stadt Sinsheim waren mehrere Beschwerden eingegangen, dass in einigen Frisörgeschäften gegen die Corona-Verordnungen verstoßen wird.
Die Kontrollen ergaben nun, dass die Maskentragepflicht in den Frisörgeschäften überwiegend eingehalten wurde. Deutliche Mängel wurden aber im Bereich der Hygienevorschriften, insbesondere in Bezug auf das Vorhandensein eines Hygienekonzeptes festgestellt. Des Weiteren waren Verstöße gegen die Pflicht der Erhebung von Kundendaten festzustellen. Bei der angeschlossenen Kontrolle eines Lebensmittelgeschäfts wurden durch den Vollzugsdienst Verstöße gegen die Maskentragepflicht sowohl bei Kunden, als auch bei Beschäftigten festgestellt.
Die Stadt Sinsheim plant auch künftig in Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier Sinsheim weitere Kontrollen nach der CoronaVO durchzuführen.
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