Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 nimmt in den letzten Wochen stetig zu, weshalb die Tragepflicht von Alltagsmasken wieder verstärkt in den Fokus rückt. Laut Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann das Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Ausbreitung des SARS-Virus reduzieren. Nach dem Motto, wer Maske trägt schützt andere, will die Polizei mit entsprechenden Kontrollen die Achtsamkeit und Verantwortung in der Gesellschaft stärken und gleichzeitig Maskenmuffeln und Verweigerern zu Leibe rücken. Dies insbesondere auch im Bereich des ÖNPV, wo die Menschen sich zwangsläufig sehr nahekommen. und ein Rückgang der Akzeptanz der Corona-Verordnung festzustellen ist. Die bisherigen öffentlichen Apelle zeigen nicht flächendeckend die notwendige, aber dringend erforderliche Wirkung, nämlich die konsequente Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln. Daher wird die Polizei Aalen ab sofort die Tragepflicht einer Alltagsmaske im Zusammenhang mit der Benutzung von ÖPNV (z.B. in S-Bahnen, Bussen, Halte- und Busbahnhöfe) kontrollieren. Die Kontrollen beginnen mit Augenmaß, wer allerdings beharrlich oder auf unverbesserliche Art die vorgegebenen Corona-Regeln missachtet, muss mit Sanktionen rechnen. Ein Verstoß der Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.
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