Dem Betreiber einer Gaststätte am 'Bahnhofsplatz' steht nach einer Missachtung der bestehenden Hygienevorschriften eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnung ins Haus. Nach einem Hinweis konnten sich die Beamten des Polizeireviers Kehl in der Nacht auf Donnerstag vor Ort davon überzeugen, dass die räumliche Kapazität der Schankwirtschaft im Verhältnis zu den etwa 150 Gästen bei Weitem nicht ausreichte. Eine Einhaltung der geltenden Abstandsregeln war aufgrund der Gästezahl nicht möglich. In der zum Beispiel durch Lichteffekte geschaffenen Discoatmosphäre standen die überwiegend aus Frankreich stammenden Besucher teilweise dicht gedrängt aneinander. Aufgrund der vorgefundenen Situation musste das Lokal schließen. Die Stadt Kehl wurde über den Sachverhalt informiert.
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