Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen eine 35-jährige Kenianerin erlassen. Die in Heidelberg wohnende Frau steht im dringenden Verdacht, am Abend des vergangenen Samstages (22.08.2020) eine ebenfalls in Heidelberg wohnende 36-Jährige Bekannte durch einen Schnitt am Hals verletzt zu haben.
In der Wohnung eines gemeinsamen Bekannten in Heidelberg kam es zwischen den beiden Frauen aus bislang unbekannter Ursache zum Streit. Nachdem eine erste körperliche Auseinandersetzung noch glimpflich ausgegangen war, kam es zu einem erneuten Aufeinandertreffen der beiden Kontrahentinnen, als die 36-Jährige das Anwesen verlassen wollte. Hier zerschlug die Beschuldigte eine Bierflasche und drohte der 36-Jährigen damit, sie umzubringen. Bei der darauf folgenden Rangelei fügte die Beschuldigte der Geschädigten eine etwa 10 cm lange Schnittverletzung am Hals zu und verfehlte die Halsschlagader nur knapp.
Die Geschädigte wurde in einem Krankenhaus behandelt, konnte dieses jedoch noch in derselben Nacht wieder verlassen. Lebensgefahr bestand nicht.
Die alkoholisierte und vorbestrafte Beschuldigte wurde noch am Tatort festgenommen.
Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Heidelberg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg am Sonntag, den 23.08.2020, Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Im Anschluss wurde die Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
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