Am 29.08.2020, gegen 06.30 Uhr, bog eine Pkw-Lenkerin von der Ringstraße nach links in die Schillerstraße ab. Hierbei missachtete sie einen dort im Einmündungsbereich stehenden Mofa-Fahrer, welcher seinerseits das Rechtsfahrgebot missachtet hatte.
An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand geringfügiger Sachschaden. Glücklicherweise blieb der Mofa-Fahrer unverletzt.
Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Mofa-Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Prüfbescheinigung zum Führen des Fahrzeuges war.
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