Am Freitag führten die Beamten des Verkehrsdienstes Offenburg mit Unterstützung von Beamten des Polizeireviers Offenburg und des Polizeipräsidiums Einsatz in den Stadtgebieten von Offenburg und Kehl Kontrollen des gewerblichen Personenverkehrs durch. Hierbei mussten die Beamten gemeinsam mit ebenfalls im Einsatz befindlichen Vertretern des Landratsamtes bei fast jedem kontrollierten Taxi, Mietwagen oder Kleintransporter (Sprinter) Verstöße feststellen. Insgesamt gab es bei 42 Fahrzeugen etwas zu beanstanden. So verfügten einige Fahrer nicht über die notwendigen Papiere und Ausrüstungsgegenstände. Bei der Kontrolle von Kleintransportern wurden alle elf kontrollierten Fahrzeuge beanstandet. Bei zwei der Kontrollierten musste eine Sicherheitsleistung erhoben werden, da es Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung zu beanstanden galt.
Im Rahmen der Kontrollaktion wurden ergänzend mehrere Fahrzeugführer, die nicht dem gewerblichen Personenverkehr zuzuordnen waren, kontrolliert. Hier musste neben Verstößen gegen die Kindersicherungspflicht, Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen oder nicht angelegten Sicherheitsgurt auch ein Fahrzeug wegen abgefahrenen Reifen beanstandet werden. Bei zwei Autofahrern wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, da der Verdacht des Erlöschens der Betriebserlaubnis bestand.
Da neben den Fahrzeugen auch die Insassen näher unter die Lupe genommen wurden, ergaben sich zusätzlich zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Ein Fahrgast eines Linienbusses wurde beanstandet da er sich ohne Mundschutz im Bus aufhielt.
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