Nachdem den Ermittlern des Polizeireviers Baden-Baden bereits vergangene Woche ein empfindlicher Schlag gegen die örtliche "Sprayer-Szene" gelungen war, konnten die Beamten zwischenzeitlich eine weitere Serie von Straftaten im Zusammenhang mit Graffiti aufdecken.
So wurden im Zeitraum zwischen dem 10. Juni und 13. Juni dieses Jahrs in dem Gebiet zwischen dem Bahnhof Oos und der Innenstadt eine große Menge an Sachbeschädigungen durch Schmierereien gemeldet. Betroffen waren diverse private sowie städtische Gebäude, Stromkästen, Brücken und eine Unterführung. Die zu Beginn der Ermittlungen unbekannten Täter verursachten durch ihr kriminelles Treiben einen Gesamtschaden im hohen fünfstelligen Bereich. Umfangreiche Recherchen des mit dem Fall beauftragten Beamten führte letztlich zur Identifizierung eines 17 Jahre alten Tatverdächtigen. Weitere Vernehmungen und Durchsuchungsmaßnahmen brachten ans Licht, dass der Jugendliche bei seinen Tatausführungen durch einen zwei Jahre jüngeren Komplizen begleitet und unterstützt wurde. Dem Duo werden nach derzeitigem Ermittlungsstand rund 35 Taten zugeordnet. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen dürften die hohen zivilrechtliche Forderungen die größte Sorge für die Jugendlichen werden.
Die polizeilichen Untersuchungen innerhalb der Szene sind derweil noch lange nicht abgeschlossen. Es befinden sich derzeit noch weitere mutmaßliche Sprayer im Fokus der Beamten. In diesem Zusammenhang stehen auch einige weitere Taten vor der Aufklärung.
Wichtige Hinweise:
Tipps für Eltern
Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen:
- ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internetseiten, - ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen, - mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken. - Zugehörigkeit zur Hiphop- und Skater-Szene - Verbindungen zur Betäubungsmittel-Szene
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind illegal Graffiti sprüht, dann sollten Sie zunächst ein klärendes Gespräch mit ihm führen. Wichtige Inhalte dieses Gesprächs sind:
- Wer illegal Graffiti sprüht, begeht eine Straftat. - Es entstehen Schadensersatzansprüche. - Wer, um Züge, U- bzw. S-Bahnen zu besprühen, Gleisanlagen betritt, begibt sich wegen der Stromschienen in Lebensgefahr.
Tipps für Geschädigte
Es ist eine böse Überraschung, verbunden mit Ärger und Kosten, wenn die eigene Hauswand mit Farbschmierereien verunstaltet wurde. Erwischen Sie die Sprayer auf frischer Tat, sollten Sie:
- sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren, - sich nicht in Gefahr begeben und - umgehend Anzeige erstatten.
Anschließend gilt es, die illegalen Graffiti so schnell wie möglich zu beseitigen. Denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß alsbald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht.
Doch folgende Tipps können den Anreiz für illegale Sprayer deutlich reduzieren:
- Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern. - Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab. - Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind ein ungünstiger Untergrund für Graffiti. - Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren an zum Schutz vor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien. - Graffiti können auf ätzenden Säuremixturen basieren. Der Kontakt kann gesundheitsschädlich sein.
Tipps für Jugendliche
Illegale Graffiti ist eine Straftat - Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden.
Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang.
Rechtliche Konsequenzen:
In nicht öffentlichen Verfahren drohen jugendlichen Tatverdächtigen (14 - 21 Jahre alt) nach dem Jugendgerichtsgesetz folgende Strafen:
- Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) in Form von Weisungen (Gebote und Verbote) oder Erziehungshilfen (Erziehungsbeistand). - Zuchtmittel (§ 13 JGG) durch Verwarnungen, Auflagen (Wiedergutmachung, Entschuldigung, Arbeitsauflagen, Geldspende) oder Jugend-, Freizeit-, Kurz- bzw. Dauerarrest (insgesamt bis vier Wochen). - Jugendstrafe (§ 17 JGG) in der Jugendstrafanstalt (sechs Monate bis fünf Jahre).
/ya
Ursprungsmeldung vom 15.09.2020, 15.10 Uhr
Baden-Baden - Sprayer vorläufig festgenommen
Nach einer Vielzahl an Farbschmierereien, die sich in den zurückliegenden Wochen im Baden-Badener Stadtgebiet zugetragen haben, klickten am vergangenen Donnerstag in der Straße "Im Metzenacker" die Handschellen.
Zwei 19- und 20-Jährige wurde am frühen Donnerstagmorgen dabei erwischt, wie sie gegen 1.30 Uhr einen Brückenpfeiler der B500 mit schwarzer und pinkfarbenen Spraydosen beschmierten. Sie ergriffen zwar umgehend fußläufig die Flucht, konnten jedoch kurz nach der Tat durch Beamte des Polizeireviers Baden-Baden in der Hubertusstraße vorläufig festgenommen werden.
Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, dürfte das Duo auch für mehrere weitere Graffitis in Baden-Baden verantwortlich gewesen sein. Die Recherchen hierzu dauern derzeit an. Die zwei Heranwachsenden sehen sich nun nicht nur mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung konfrontiert - es stehen nun auch erhebliche zivilrechtliche Forderungen im Raum, welche durch die mutmaßlichen Sprayer beglichen werden müssen.
/ya
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