In der Nacht von Freitag auf Samstag wurden Beamte des Polizeireviers Heidelberg-Mitte gleich auf vier E-Scooter-Fahrer aufmerksam, die gegen 00:30 Uhr unvermittelt vor ihrem Streifenwagen, von der Altstadt kommend, auf die B 37 einscherten. Da diese nicht nur verbortswidrig den Gehweg befuhren, sondern auch die gesamte Fahrbahnbreite ausnutzten, wurden diese einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die jungen Männer im Alter von 24 bis 29 Jahren hatten sich offenbar dafür entschieden nach dem gemeinsamen Feiern den Heimweg mittels E-Scooter anzutreten. Da diese aber mit 1,1 bis 1,4 Promille deutlich alkoholisiert waren, endete die Fahrt noch am Kontrollort. Von allen vier Fahrern wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten. Sie müssen sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafrechtlich verantworten.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals eindrücklich darauf hin, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt und somit die selben Vorschriften und Grenzwerte wie bei Autos und Krafträdern gelten - mit den gleichen Konsequenzen für die Fahrerlaubnis!
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