Lahr – Im Rahmen des Sicherheitstages gemeinsame Shisha-Bar-Kontrollen durchgeführt

Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Lahr, der Zoll, die Abteilung Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Offenburg und das Polizeirevier Lahr haben am Freitag 25.09.2020, im Rahmen des Sicherheitstages in einer gemeinsamen Aktion sieben Shisha-Bars im gesamten Lahrer Stadtgebiet kontrolliert. Beteiligt waren auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Ausländerbehörde und der Lebensmittelkontrolle des Landratsamtes Ortenaukreis. Eingesetzt waren in der am Abend beginnenden Kontrollaktion 10 städtische Mitarbeiter, 14 Angehörige des Zolls, 4 Lebensmittelkontrolleure, sowie 17 Polizeibeamte des Polizeireviers Lahr und des Polizeipräsidiums Offenburg.

Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt stellte bei den Kontrollen in den insgesamt 7 Betrieben, mehrere Verstöße gegen die Gewerbeverordnung und gegen die Spielverordnung fest. Unter anderem wurden auch nicht zugelassene Spielgeräte außer Betrieb gesetzt. Weiterhin gab es auch mehrere Verstöße die Corona-Verordnung betreffend, die ebenfalls geahndet wurden.

Die Kontrolleure des Zolles fanden insgesamt ca. 25 Kilogramm unversteuerten Shisha-Tabak, den sie beschlagnahmten. Die Barbetreiber müssen mit einer Anzeige wegen Steuerhehlerei rechnen

Nicht zuletzt wurden auch durch die Lebensmittelkontrolleure des LRA Ortenaukreises Mängel festgestellt, die es zu beheben gilt und denen Anzeigen folgen.

Fast in jeder Bar gab es mehr oder weniger größere Beanstandungen, so die Aussage des polizeilichen Einsatzleiters Joachim Ohnemus. Darüber hinaus wurden die Kontrollmaßnahmen einem 30- jährigen Audi-Fahrer zum Verhängnis. Er fuhr an insgesamt drei Objekten vorbei und ließ seinen starken motorisierten Untersatz aufheulen. In der Friedrichstraße hatte das lautstarke Treiben ein Ende. Der der Poserszene zuzuordnende Fahrzeuglenker wurde von den Einsatzkräften angehalten. Wie sich herausstellte, hatte er keinen Führerschein. Den mit über 500 PS ausgestatteten Sportwagen musste er an Ort und Stelle stehen lassen. Den Fahrzeugbesitzer erwartet ein Ermittlungsverfahren, weil er das Auto seinem Bekannten ohne Führerschein überlassen hatte.

Als Fazit kann seitens der Polizei und der Stadt Lahr festgestellt werden, dass angesichts der festgestellten Verstöße mit weiteren Gaststättenkontrollen zu rechnen ist.

/jo

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