Rastatt – Täuschung mit Folgen

Um eine Anzeige zu erstatten gibt es verschiedene Wege: über einen Rechtsanwalt, bei der Staatsanwaltschaft direkt, der `Online-Wache´ der Polizei Baden-Württemberg oder einfach durch den Besuch einer Polizeidienststelle. Der Weg, den ein 44-Jähriger in der Nacht auf Donnerstag wählte, brachte ihm nun ein Strafverfahren ein. Unmittelbar nach Mitternacht rief der Mann die Polizei in Rastatt an und gab fälschlicherweise vor, dass bei ihm eingebrochen und ein Fernseher entwendet worden sei. Wie sich beim Eintreffen der alarmierten Beamten aber herausstellte, erdachte sich der 44-Jährige die Geschichte nur, damit die Polizei die Anzeige sofort in einer offenbar bereits seit geraumer Zeit laufenden Betrugssache bei ihm aufnimmt. Wegen Vortäuschen einer Straftat steht ihm nun selber ein Strafverfahren ins Haus. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob die Kosten des Einsatzes dem Mann in Rechnung gestellt werden können.

/rs

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