Der steigende Trend von Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich auch im Jahr 2020 fort. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres wurden 1.918 Fälle bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 1.244 Fälle, was einen Anstieg von 54 % bedeutet. Bereits jetzt wurden somit mehr Trickstraftaten angezeigt als im gesamten Vorjahr (2019: 1.888 Fälle).
In 91,8 % der im Jahr 2020 angezeigten Fälle erkannten die Betroffenen den Betrug und gingen nicht auf die Forderungen ein (2019 blieben 91,3 % der Fälle beim Versuch). Jedoch kam es im laufenden Jahr auch in 157 Fällen zur Übergabe von Wertsachen oder Geld. Von Januar bis einschließlich September 2020 beliefen sich die Schadenssummen auf 1.442.948 Euro, im gesamten Jahr 2019 wurden Schäden in Höhe von 1.552.351 Euro verzeichnet.
Am häufigsten wird weiterhin der Modus Operandi "Verwandtschaft/Bekanntschaft" genutzt (38,9 % der Fälle), worunter auch der klassische Enkeltrick fällt. Diese Begehungsweise wurde aber seltener angewandt als noch im Jahr 2019 (50,5 % der Fälle). Auch die Betrugsmasche in Verbindung mit falschen Amtspersonen (Polizist, Vollstreckungsbeamter, Anwalt etc.) kam relativ betrachtet seltener vor (18,2 % der Fälle, im Vorjahr 23,7 % der Fälle). Demgegenüber wurde in diesem Jahr häufiger die Masche des Gewinnspielbetrugs genutzt (22,7 % der Fälle, im Vorjahr 16,1 % der Fälle). Nur sehr vereinzelt traten bislang Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen in Verbindung mit dem Corona-Virus in Mecklenburg-Vorpommern auf. Beispielsweise gab in einem Fall der vermeintliche Enkel an, dass er dringend Geld für Schutzkleidung benötige, in einem anderen Fall meldete sich ein angeblicher Mitarbeiter eines Kontrollinstituts, der Bargeld einsammele, um dies auf das Corona-Virus zu testen.
Da jeder vollendete Trickbetrug für die Betroffenen neben dem finanziellen Verlust häufig auch eine hohe psychische Belastung darstellt, setzt die Polizei Mecklenburg-Vorpommern seit vielen Jahren verstärkt auf die Vorbeugung derartiger Straftaten. Neben regelmäßigen Warnmeldungen und Präventionsveranstaltungen wird seit 2010 das Merkblatt für Geld und Kreditinstitute an alle im Land befindlichen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zur Sensibilisierung der Angestellten verteilt. Zudem beraten die ehrenamtlich tätigen Seniorensicherheitsberaterinnen und -berater kostenlos zu typischen Gefahrensituationen und stärken somit das Sicherheitsgefühl der älteren Generation.
Die hohe Versuchsquote ist somit insbesondere auf eine höhere Sensibilisierung in der Bevölkerung zurückzuführen. Denn die Kenntnis von diesem Phänomen und seinen unterschiedlichen Begehungsweisen führt zu einer höheren Wachsamkeit, einem rechtzeitigen Erkennen des Betrugs sowie einer größeren Bereitschaft für deren Anzeige bei der Polizei, auch bei versuchten Taten. Dies gilt nicht nur für die Opfer selbst, sondern auch für Angehörige, Bankmitarbeiter, Taxifahrer u. a., die die betroffenen, älteren Menschen rechtzeitig über die Situation aufklären und die Polizei informieren.
Die Warnmeldungen und Hinweise der Polizei richten sich daher ausdrücklich nicht nur an die oftmals betroffene ältere Bevölkerung. Auch im Familien- und Bekanntenkreis sollte über Trickstraftaten gesprochen werden, um älteren Verwandten und Bekannten Handlungssicherheit im Umgang mit derartigen Kontaktaufnahmen zu geben.
Die Polizei empfiehlt zum Umgang mit Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen Folgendes: - Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt. - Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. - Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert. - Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. - Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. - Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt. - Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
Weitere Informationen und Präventionshinweise zum Themenfeld Trickbetrug sind unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ zu finden.
Einen Überblick über gängige Betrugsmaschen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108748/4561686.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
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Matthias Rascher
Telefon: 03866/64-8700
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