Verstoß gegen die Sperrzeit für Gastronomiebetriebe nach dem Infektionsschutzgesetz

Weil eine Gaststätte in den E-Quadraten am Samstagmorgen um 5 Uhr noch geöffnet hatte, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein Zeuge hatte mitgeteilt, dass Gäste noch an Spielautomaten spielen und Getränke konsumieren würden. Eine Überprüfung ergab, dass sich Gäste im Innern aufhielten und beim Erkennen der Polizei flüchteten. In einer Parkgarage neben der Gaststätte konnten schließlich fünf Personen festgestellt werden, die sich zuvor darin aufgehalten hatten. Nach Feststellung ihrer Personalien wurden sie auf freien Fuß gesetzt. In den G-Quadraten wurde zudem kurz vor 2 Uhr ein Imbiss geschlossen, nachdem der Betreiber noch mehrere Kunden bediente. Die weiteren Ermittlungen führt das Innenstadtrevier.

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