Die hohen Kosten, welche einem Mann im Zusammenhang mit einer Partnervermittlung entstanden sind, haben nach einer Anzeigenerstattung nun zu Ermittlungen der Beamten des Polizeireviers Gaggenau geführt. Der Senior berichtete davon, dass er über eine Zeitungsannonce auf das Inserat einer angeblich 78 Jahre alten Dame gestoßen sei. Bei einer folgenden Kontaktaufnahme und einem arrangierten Treffen erschien allerdings nicht wie erwartet die Seniorin, sondern die Angehörige einer Partnervermittlung. Ein darauffolgendes Geschäft mit der Angestellten des Vermittlungsunternehmens, bei welchem auch diverse Vertragsformulare unterschrieben wurden, führte zu Kosten von mehreren tausend Euro. Als Gegenleistung erhielt der Rentner eine Liste mit Partnerempfehlungen und Erreichbarkeiten einiger Damen. Die Beamten des Polizeireviers Gaggenau prüfen nun das Vorgehen der Vermittlung auf eine strafrechtliche Relevanz.
Die Polizei rät:
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Verschieben Sie das Treffen auf einen späteren Zeitpunkt und bitten Sie eine Vertrauensperson zu diesem Gespräch mitzukommen.
- Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren.
- Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sich diese bei Bedarf erklären.
- Nehmen Sie den Vertrag mit und beraten Sie sich vor einem Vertragsabschluss mit einer Person, der Sie vertrauen.
- Achten Sie bei der Unterschrift für einen Vertragsabschluss immer auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert.
- Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.
- Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: "Dieses Angebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen.
/ma
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