Neuried, Müllen – Mit betrügerischer Absicht

Der Anruf eines Betrügers führte für den noch Unbekannten am Mittwochmittag nicht zum gewünschten Erfolg. Gegen 14 Uhr erhielt ein Anwohner einen Anruf, indem ihm suggeriert wurde, dass er 38.500 Euro gewonnen habe. Er müsse lediglich mehrere Gutscheine im Wert von 100 Euro über das Internet besorgen, damit der Transport des Geldes gesichert wäre. Danach sollte er seinen Einkauf durch einen Anruf bestätigen. Anschließend würde ihm das Geld übergeben werden. Der Senior konnte die unehrlichen Absichten des Anrufers erkennen und alarmierte die Polizei. Ein Schaden entstand somit nicht.

Hinweise der Polizei:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! 
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
     gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
     Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
     0137...). 
   - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. 
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
Kreditkartennummern oder Ähnliches. 
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine 
     Antworten. 
   - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. 
   - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese
gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im 
Internet (www.verbraucherzentrale.de). 
   - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
     und Ihre Telefonrechnung. 
   - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
     Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
     einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
     zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. 
   - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
     Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
     Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
     einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
     erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
     und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung 
     begleichen. 
   - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
Zweifel Anzeige bei der Polizei. 

/kw

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211 211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/