Offenburg – Zwielichtige Machenschaften? Polizei sucht weitere Betroffene

Eine 73 Jahre alte Frau ist Mitte Oktober möglicherweise zwielichtigen Machenschaften zum Opfer gefallen. Die Seniorin meldete sich laut ihren Schilderungen auf einen im Briefkasten erhaltenen Flyer bei einer regionalen Teppichreinigungsfirma. Prompt soll am 15. Oktober ein angeblicher Mitarbeiter des Betriebes bei der Frau zu Hause erschienen sein und gleich drei Teppiche zur Reinigung mitgenommen haben. Als Bezahlung soll der Mann die 73-Jährige zu einer Übergabe von Schmuck und Zahngold überredet haben. Die ausgehändigten Wertgegenstände dürften bei weitem den Gegenwert der Teppichreinigung übersteigen. Die Beamten des Polizeireviers Offenburg haben zwischenzeitlich die Ermittlungen aufgenommen und prüfen, inwieweit eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist. Ferner bitten die Ermittler, dass sich möglicherweise weitere Betroffene unter der Telefonnummer: 0781 21-2200 melden.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang nachfolgende Hinweise:

   -        Für die gewünschte Dienstleistung immer einen Fixpreis 
            vereinbaren 
   -        Nicht unter Druck setzen lassen, auf eine Rechnung 
            bestehen und nicht sofort bezahlen 
   -        Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie 
            Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine 
            Vertrauensperson anwesend ist. 
   -        Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, 
            sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. 
   -        Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie 
            sich weder beeindrucken noch verwirren. 
   -        Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen 
            Sie sie sich bei Bedarf erklären 
   -        Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke
            oder Besuchsbestätigungen. 
   -        Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die 
            Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder 
            falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches 
            erschwert. 
   -        Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich 
            lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des 
            Vertragspartners. 
   -        Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie 
            sich gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: "Dieses
            Angebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter 
            Druck setzen. 

/wo

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/