Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen – Informationen des Polizeipräsidiums Niederbayern
24.11.2020, PP Niederbayern
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen – Informationen des Polizeipräsidiums Niederbayern
NIEDERBAYERN. Frauen und Mädchen sind gerade im häuslichen Bereich und in ihrem sozialen Umfeld besonders stark von Gewalt betroffen. In Niederbayern war in den vergangenen Jahren ein relativ gleich bleibendes Niveau von Gewaltdelikten im häuslichen Bereich von durchschnittlich ca. 1800 Fällen jährlich zu verzeichnen. Bei rund 78% der Fälle handelte es sich um weibliche Opfer, die verschiedensten Formen von Gewalt ausgesetzt waren. Gewalt gegen Frauen ist ein internationales Thema, Gewalt gegen Frauen ist auch ein niederbayerisches Thema. Anlässlich des Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11.2020 klärt das Polizeipräsidium Niederbayern über verschiedene Formen der häuslichen Gewalt, Beratungsmöglichkeiten, Ansprechpartner und rechtliche Grundlagen auf.
Formen der Häuslichen Gewalt
Häusliche Gewalt kann in unterschiedlichsten Erscheinungsformen auftreten. Neben körperlicher Gewalt (z.B. Schläge, Tritte, Würgen) und sexualisierter Gewalt (z.B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) fallen auch psychische- (z.B. Demütigungen, Einschüchterungen), wirtschaftliche- (z.B. Vorenthalten/Entziehen finanzieller Mittel) und soziale Gewalt (z.B: Isolation von Freunden und Bekannten) unter den Sammelbegriff der Häuslichen Gewalt. Außerdem sind viele Frauen von Stalking betroffen, eine Form der psychischen Gewalt, die unter Umständen auch wirtschaftliche und soziale Konsequenzen nach sich ziehen kann. Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. Dieses Phänomen tritt überwiegend im Zusammenhang mit Beziehungstrennungen auf.
Einfluss von Corona
Vermutungen, dass durch Corona die Fallzahlen im Bereich der Häuslichen Gewalt gestiegen seien, haben sich beim Polizeipräsidium Niederbayern bislang nicht bestätigt. Tatsächlich ist sogar eine leicht rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Inwiefern die Fälle im Dunkelfeld (Straftaten, die der Polizei nie bekannt wurden) in den vergangenen Monaten möglicherweise gestiegen sind, kann bis dato ebenfalls nicht beurteilt werden.
Folgen für die Kinder
2019 waren in rund 38% der niederbayerischen Fälle von Häuslicher Gewalt auch Kinder anwesend. Kinder, die in Familien aufwachsen, die von Gewalt betroffen sind, leiden zum Teil massiv unter ihren Erlebnissen. Angst und Hilflosigkeit der geschlagenen Mutter, Zorn und Aggression des Vaters, Vernachlässigung durch beide Elternteile – nicht selten kommt bei Kindern das Gefühl auf, selbst Schuld an den Auseinandersetzungen zu sein. Oftmals werden die Kinder noch ins Kinderzimmer geschickt, in der Hoffnung sie bekämen dort von der Gewalt nichts mit. Tatsächlich können Kinder die gewalttätigen Übergriffe entweder akustisch wahrnehmen oder spüren zumindest die bedrohliche und angespannte Stimmung. Somit sind auch sie Opfer von Häuslicher Gewalt, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar betroffen sind. Aus diesem Grund erfolgt immer auch eine Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt, um rechtzeitig auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung reagieren zu können.
Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten für Betroffene
Wenn die Polizei Kenntnis von einer Straftat erlangt, ist jeder Polizeibeamter verpflichtet, entsprechende Maßnahme zur Strafverfolgung einzuleiten. Darüber hinaus stehen der Polizei auch im Rahmen der Gefahrenabwehr verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, um in Fällen von Häuslicher Gewalt tätig zu werden. Eine akute Gefahrensituation kann beendet werden, wenn dem Täter ein Platzverweis erteilt wird und er deswegen die Wohnung vorübergehend verlassen muss. Ein anschließendes Kontaktverbot kann dem Opfer zusätzlich Zeit einräumen, um zur Ruhe zu kommen und weitere nötige Schritte einzuleiten. Neben der polizeilichen Strafanzeige, stehen dem Opfer noch weitere gerichtliche Optionen zur Verfügung. Das Gewaltschutzgesetz, das 2002 in Kraft getreten ist, ermöglicht es den Opfern von häuslicher Gewalt, beim Familiengericht gegen den Täter ein Kontaktverbot und ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für ihre Wohnung und für weitere Örtlichkeiten (z.B. Arbeitsstelle) zu beantragen. Die Beschlüsse der Familiengerichte werden nicht nur dem Täter zugestellt, sondern auch die Polizei erhält davon Kenntnis. Wenn sich ein Täter nicht an den Gerichtsbeschluss hält, macht er sich strafbar. Neben einer Strafanzeige droht dem Täter dann gegebenenfalls auch ein Gewahrsam bei der Polizei. In Wiederholungsfällen kann das Gericht den Täter auch vorübergehend in einer Justizvollzugsanstalt unterbringen lassen. Es existieren mittlerweile flächendeckend Kooperationsvereinbarungen zwischen verschiedenen Interventionsstellen und der Polizei, wodurch eine proaktive Beratung gefördert wird. Demnach kann eine Frau, die Anzeige erstattet hat, ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten geben. Ihre Daten werden dann an die Beratungsstelle übermittelt und diese Stelle setzt sich dann zeitnah mit dem Opfer in Verbindung. Ziel ist, dass die "Beratungsstelle zum Opfer kommt".
Der erste Schritt
Als Nicht-Betroffener stellt man sich vielleicht die Frage, warum Frauen überhaupt noch bei einem gewalttätigen Partner bleiben oder auf eine Anzeige bei der Polizei verzichten. Die Gründe hierfür sind sehr vielschichtig und reichen von Schamgefühl, finanzieller Abhängigkeit, mangelndem Selbstbewusstsein und –vertrauen bis hin zu Furcht, den Kindern ihren Vater zu nehmen. Letztlich schützt der Verzicht auf eine Anzeige aber nur den Täter – die Opfer bleiben der Gefahr weiterhin ausgesetzt.Die Polizei und andere Beratungsstellen können erst helfen, wenn ein erster Kontakt hergestellt ist. Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen soll Betroffene ermutigen, den ersten Schritt zu wagen und Kontakt zu Polizei oder anderen Beratungsstellen aufzunehmen. Bei jeder Polizeidienststelle gibt es mittlerweile besonders geschulte Sachbearbeiter/innen für Häusliche Gewalt, bei den Kriminalpolizeidienststellen und beim Polizeipräsidium Niederbayern stehen Ansprechpartner und die Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer, Frau Kriminalhauptkommissarin Daniela Grimm, im Rahmen der Opferberatung zur Verfügung. Details hierzu sind unter https://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/frauenundkinder/index.html/138014 (siehe Unten) zu finden.
Weitere Angebote
Hilfetelefon 08000 116 016 Gewalt gegen Frauen www.hilfetelefon.deBeratung telefonisch, per E-Mail oder Chat, bei Bedarf in 17 verschiedenen SprachenBeratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern www.nummergegenkummer.deKinder- und Jugendtelefon: 116 111, Elterntelefon: 0800 – 111 0 550Opfertelefon 116 006 des WEISSEN RING www.weisser-ring.deMedien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher, Maximilian Bohms, POK, 09421/868-1013Veröffentlicht am 24.11.2020, 15:33 Uhr
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