In der Veranstaltung, die unter der Schirmherrschaft von Innenminister Herbert Reul stand, wurden gestern (2. Dezember) verschiedene Strategien zur Vorbeugung von Clankriminalität diskutiert.
Die konsequente Bekämpfung der Kriminalität durch arabisch-türkischstämmige Großfamilien ist erklärtes Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Als Ergänzung der repressiven Strategien zur Bekämpfung des Phänomens startete das Ministerium des Innern des Landes NRW im Jahr 2020 das Projekt "Orientierung, Integration, Perspektive! 360°-Maßnahmen zur Vorbeugung von Clankriminalität", das über die Ruhr-Konferenz gefördert wird.
Übergeordnetes Ziel dieses Projektes ist es, Ansätze zu identifizieren und umzusetzen, mit denen Clankriminalität vorgebeugt werden kann. Damit sollen Gebiete in Nordrhein-Westfalen, die von Clankriminalität besonders betroffen sind, sicherer gemacht werden und das Sicherheitsgefühl der dort ansässigen Bevölkerung erhöht werden. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle des Landeskriminalamtes NRW, die auch die Online-Fachtagung am 02.12.2020 organisierte.
"Die Bekämpfung von Clankriminalität hat in der nordrhein-westfälischen Polizei hohe Priorität. Dieser aktuellen Herausforderung kann die Polizei jedoch nicht allein begegnen. Es bedarf vielmehr der Bündelung von Wissen und Kompetenzen aus unterschiedlichen Professionen" erklärte der Direktor des LKA NRW, Ingo Wünsch, anlässlich der Fachtagung in Düsseldorf.
Mit etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus unterschiedlichen Ressorts der Landesregierung, der Polizei NRW, der Justiz NRW, Kommunen, der Sozialen Arbeit und der Wissenschaft wurde im Rahmen der Fachtagung über Strategien zur Vorbeugung von Clankriminalität diskutiert.
Die Veranstaltung diente somit auch dazu, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure auf dem Feld der Prävention von Clankriminalität weiterzuentwickeln und zu intensivieren.
Die umfassenden Ergebnisse der Veranstaltung werden aufbereitet und dienen dann als Handlungsgrundlage für die (Weiter-)Entwicklung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Clankriminalität.
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