Sinsheim: Verdacht des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse; Polizei durchsucht Praxis- und Privaträume eines Arztes erneut; Ermittlungen dauern an; Pressemitteilung Nr. 2

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwalt-schaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mann-heim Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg erneut einen Durchsuchungsbeschluss für die Praxis- und Privaträume eines Sinsheimer Arztes. Dieser steht nunmehr auch in Verdacht, in einer Vielzahl weiterer Fälle (vgl. Pressemitteilung Nr. 1 vom 28.10.2020) unrichti-ge Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Diese sollen aus angeblichen medizinischen Gründen von der derzeit bestehenden Pflicht, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, befreien. Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, wohnen die angeblichen Patienten teilweise mehrere hundert Kilometer von Sinsheim entfernt, so dass der Verdacht besteht, dass sie tatsächlich nie durch den Beschuldigten untersucht worden sind und Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht bestanden. Die Durchsuchung begann am Mittwochabend und wurde am Donnerstag-vormittag fortgesetzt. Es wurde Beweismaterial sichergestellt, das der Auswertung bedarf. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an. Am Mittwochabend meldete eine Unterstützerin des Sinsheimer Arztes beim Polizeirevier Sinsheim eine Versammlung für Donnerstagmorgen an. Ab 8 Uhr kamen vor der Praxis in der Spitze rund 100 Personen zusammen. Die Versammlung war kurz nach 9 Uhr beendet. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Norbert Schätzle Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/