Knü Unfall mit gezogenem Pferdeschlitten – vier Personen verletzt
Knüllwald-Renghausen
Unfall mit gezogenem Schlitten - vier Personen verletzt
Unfallzeit: 15.02.2021, 11:30 Uhr
Gestern Vormittag ereignete sich auf einem Feldweg in der Feldgemarkung von Rengshausen ein Unfall mit einem von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine gezogenem Pferdeschlitten. Der mit vier Personen besetzte Schlitten stieß gegen einen Zaunpfosten und drei der vier Mitfahrer wurden dabei schwer, nicht lebensgefährlich verletzt.
Der 53-jährige Fahrer der Zugmaschine hatte an diese einen Pferdeschlitten angehängt, auf welchem vier Personen im Alter von 18 und 19 Jahren saßen.
Er befuhr mit dem Gespann einen Feldweg aus Richtung der Straße Zum Lärchengarten in Richtung des Kohlgrabens. In einer leicht abschüssigen Rechtskurve kam der Schlitten nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Zaunpfosten. Dabei verletzten sich alle vier Mitfahrer auf dem Schlitten.
Eine 19-Jährige wurde mit einem Rettungshubschrauber in das Klinikum Kassel geflogen. Eine 19-Jährige und ein 19-Jähriger wurden von Rettungswagen in das Krankenhaus in Bad Hersfeld eingeliefert. Eine 18-Jährige erlitt leichtere Verletzungen, welche ambulant behandelt wurden.
Die Polizeistation in Homberg hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Informationen des Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Schwalm-Eder zum Thema:
- Grundsätzlich wäre es möglich, zu land- und
forstwirtschaftlichen Zwecken, auf geeigneten Sitzgelegenheiten von
Anhängern, Personen auf Anhängern zu befördern. - Gemäß § 2 FZV dürfen hinter Kfz. nur Anhänger gezogen werden,
die für diese Zwecke bestimmt und zugelassen sind. Hier greift dann
die StVZO. - Gemäß § 36 StVZO müssen Anhänger mit Reifen ausgestattet sein
(das Gefährt hatte nur Kufen ohne Lenkmöglichkeiten und
eingeschränkter Seitenführung). - Gemäß § 43 StVZO müssen Anhänger mittels einer festen Verbindung
mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Lediglich im Pannenfall darf
zwischen Fahrzeugen zur Verbindung ein Abschleppseil benutzt werden. - Je nach Typ des Anhängers und der zugelassenen Geschwindigkeit,
muss ein Anhänger mit einer Bremse ausgestattet sein. - Hinzu kommt noch die mögliche Halterverantwortlichkeit gemäß §
31 StVZO. Hier wäre zu prüfen, ob, außer dem Fahrer, eine weitere
Person für den Betrieb des Fahrzeugs mit dem Schlitten zur
Verantwortung zu ziehen ist. - Bei einem Unfall mit Verletzten, mit einem gezogenen Schlitten
kann auch ein Ermittlungsverfahren wegen einer fahrlässigen
Körperverletzung gemäß § 229 StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahre) eingeleitet werden. - Weiterhin sind Schadensersatzansprüche, aufgrund der
Verletzungen der Mitfahrer möglich, die zivilrechtlich geklärt werden
müssen. Seitens der Polizei kann man nur eindringlich davor warnen, Fahrten mit derartigen Kombinationen oder auch das Ziehen von Skifahrern vorzunehmen. Wie man in dem geschilderten Fall sieht, kann aus Spaß sehr schnell bitterer Ernst werden, mit fatalen Folgen.
Markus Brettschneider, PHK -Pressesprecher-
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