Betrüger missbrauchen Bürger für Geldwäsche

18.03.2021, PP Niederbayern Betrüger missbrauchen Bürger für Geldwäsche NIEDERBAYERN. Seit Jahresbeginn kam es auch in Niederbayern vermehrt zu Fällen von Geldwäsche mit sogenannten Finanzagenten. Die Polizei Niederbayern warnt vor der Masche! Kriminelle versuchen über Geldwäsche illegal erwirtschaftete Vermögenswerte, beispielsweise aus Drogenhandel oder anderen Internetbetrügereien, rein zu waschen bzw. deren Herkunft zu verschleiern. Dafür werden immer öfter sogenannte Finanzagenten benutzt, die sich zumeist unwissentlich an einem Geldwäschetransfer beteiligen und so auch strafbar machen. Meist werden die Finanzagenten über Stellenanzeigen in Zeitungen und im Internet angeworben. Diese Stellenangebote werden nicht selten mir reißerischen Slogans wie „Schnelles Geld mit wenig Arbeit“ angepriesen. Gegen eine Aufwandsentschädigung sollen sie ihr privates Bankkonto für Einzahlungen zur Verfügung stellen und die eingezahlten Gelder dann an Dritte weiter transferieren. Beim zuletzt bekanntgewordenen Fall in Niederbayern wurde eine 38-Jährige aus dem Landkreis Passau in die Falle gelockt, indem ihr vorgegaukelt wurde, einen caritativen Zweck zu unterstützen Tipps der Polizei Wenn Ihnen ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten wird, bei dem Sie unüblich viel Geld verdienen können ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen, ist davon auszugehen, dass das Angebot unseriös ist. Achtung wenn Sie Ihr Konto zur Abwicklung von Zahlungen zur Verfügung stellen sollen. Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden. Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze auf unerwartete Gutschriften, die Sie wieder zurück überweisen sollen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank oder zur Polizei auf. Rückbuchungen sollten nur auf das Ursprungskonto erfolgen. Mögliche Folgen Strafverfahren: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe wegen eines Vergehens der Geldwäsche nach dem Strafgesetzbuch Verwaltungsrechtlich: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wegen unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen Zivilrechtlich: Opfer, von denen die überwiesenen, inkriminierten Gelder stammen, können zivilrechtlich gegen die Finanzagenten vorgehen und eine Rückzahlung einfordern Infos zu weiteren Begehungsformen und Tipps www.polizei-beratung.de/finanzagenten www.polizei-beratung.de/geldwaesche Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher, Maximilian Bohms, POK, 09421/868-1013 Veröffentlicht am 18.03.21, 13:05 Uhr