Mittelbaden, Baden-Baden – Schwächere Verkehrsteilnehmer schützen Wichtige Hinweise der Verkehrspolizei
Die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Baden-Baden haben im Verlauf des Dienstags mit Unterstützung der Stadt Baden-Baden vor dem Dienstgebäude in der Schwarzwaldstraße, parallel zu einem Fahrradschutzstreifen, eine gelbe Hilfsmarkierung auf der Fahrbahn anbringen lassen, um festzustellen, ob der notwendige Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern eingehalten wird oder nicht.
Das Ergebnis der Stickprobenkontrolle: Über 95 % aller überholenden Autofahrer haben den geforderten Seitenabstand (1,5 Meter innerorts) nicht eingehalten.
Da die Radfahrsaison jetzt so richtig beginnt, hebt Polizeidirektor Peter Westermann - Leiter der Verkehrspolizeiinspektion Baden-Baden - einige der Regeln der neuesten StVO-Novelle zum Schutze der Radfahrenden noch einmal ausdrücklich hervor:
1. Mindestabstand
Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Nutzern von Elektrokleinstfahrzeugen ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten. Dieser beträgt mindestens eineinhalb Meter innerorts und zwei Meter außerorts. Wo das nicht möglich ist, gilt für Kraftfahrzeugführer ein Überholverbot.
2. Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Schritttempo gibt den Lkw-Fahrern mehr Zeit, um besser auf Radfahrer und Fußgänger achten zu können.
3. Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
Schutzstreifen (siehe Foto) trennen den Rad- und Kfz-Verkehr mit einer gestichelten weißen Linie. Die alte Regelung, dass bis zu drei Minuten gehalten werden durfte, gilt nicht mehr.
4. Vorsicht beim Ein- und Aussteigen
Schwere Unfälle können auch bei geringen Geschwindigkeiten passieren. Beim Aussteigen muss deshalb auf den Schulterblick geachtet und ein Blick in den Außenspiegel geworfen werden. So lassen sich sogenannte "Dooring-Unfälle" mit Radfahrern verhindern.
Die Verkehrspolizei bitten darum, gegenseitig aufeinander achtzugeben (die Grundregel der StVO), damit niemand gefährdet und das Unfallrisiko minimiert wird.
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