Borken, L 3150 / A 49: Polizei zieht 130 km/h schnelles Mofa aus dem Verkehr
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Kontrollzeit: 14.04.2021, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Vorgestern haben Beamte der Verkehrsinspektion Kassel und des Regionalen Verkehrsdienstes Schwalm-Eder in den Bereichen A 49, sowie Fritzlar und Borken gemeinsame Verkehrskontrollen durchgeführt, bei der teilweise gravierende Mängel an drei Lkw und einem Roller festgestellt wurden.
Schon bei der Anfahrt zum Kontrollort fiel den Beamten auf der A 49 ein mit 20 Tonnen Gülle beladener LKW auf, da die 3. Achse des Aufliegers auffällig stark hoch und runter hüpfte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich die Aufhängung eines Stoßdämpfers gelöst hatte und somit seine Funktion verloren hatte. Durch die übermäßige Belastung des zweiten Stoßdämpfers war dieser ebenfalls defekt. Weiter wurden Ordnungswidrigkeiten wegen des Anbaus von nicht zulässiger Beleuchtung und deren Halterung festgestellt. Zudem war noch ein nicht zulässiges Gitter im Frontbereich verbaut. Weiter mussten im Innenbereich aus dem Sichtbereich des Fahrers diverses Equipment entfernt werden. Dem Fahrer wurde nur noch die langsame Weiterfahrt bis zur nahe gelegenen Entladestation und zur nächsten Werkstatt gestattet.
Im Bereich Borken hat die Verkehrssteife anschließend zwei Lastzüge mit Holzladung kontrolliert. Bei beiden Lkw wurde eine mangelnde Ladungssicherung festgestellt und beide wiesen auch Mängel wegen unzulässiger Beleuchtung und den dazugehörigen Haltbügeln auf. Ein Fahrzeug war zudem noch 17 cm zu hoch mit Holzstämmen beladen und bei dem anderen Lkw war die Hauptuntersuchung des Anhängers bereits seit vier Monaten abgelaufen. Beide Fahrer wurden über die Ladungssicherungsvorschrift bei Holztransporten und die Mängel aufgeklärt. Gegen die Halter und Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen mangelnder Ladungssicherung eingeleitet.
Nach Abschluss der Kontrollen wurde ein motorisierter Roller auf der L 3150 in Fahrtrichtung Kerstenhausen festgestellt, als dieser hinter einem Pkw herfuhr und mit der Geschwindigkeit des Autos mithielt. Der Roller konnte an seiner Wohnanschrift angehalten und kontrolliert werden. Der 20-jährige Rollerfahrer gab sofort Manipulationen an seinem Mofa-Roller (25 km/h) zu. Bei der anschließenden Kontrolle des Mofas auf dem Rollenprüfstand kamen die Beamten ins Staunen: Die Geschwindigkeitsanzeige des Rollenprüfstandes zeigte die maximal anzeigbare Geschwindigkeit von 130 km/h an. Die Beamten schließen deshalb nicht aus, dass der Roller vermutlich sogar noch schneller lief. Der 20-Jährige konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Gegen den Rollerfahrer leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Erlöschens der Betriebserlaubnis ein. Anzumerken ist hier noch, dass solche illegalen Veränderungen der Motorleistung und der Übersetzung nicht nur verboten sind, sondern sogar lebensgefährlich sein können, da weder das Fahrwerk, Reifen, noch die Bremsen auf solch hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind.
Schulz, PHK - Pressesprecher -
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