Verstoß gegen eine bestehende Quarantäneverfügung
Am 17.04.2021 gegen 17 Uhr meldete ein Anwohner, dass sich sein 42-jähriger Nachbar mit seinen zwei Kindern vor dem Haus aufhält, obwohl ihm dies durch die Quarantäneanordnung des zuständigen Gesundheitsamtes untersagt sei. Durch die Kollegen des Polizeireviers Eberbach konnte der Herr mit seinen Kindern vor der Wohnaschrift angetroffen werden. Gemäß der Quarantäneverfügung ist dem 42-jährigen Mann der Aufenthalt im öffentlichen Raum untersagt. Er wurde durch die eingesetzten Kräfte zurück in seine Wohnung gewiesen. Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz folgt.
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Jens Fahlbusch
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