Polizeipräsidium Mannheim verfolgt Null-Toleranz-Strategie bei illegalen Kraftfahrzeugrennen und beschlagnahmt in diesem Jahr bereits vier hochmotorisierte Fahrzeuge sowie ein Motorrad

Das unerlaubte gegeneinander Fahren auf einer längeren Strecke, ein Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel oder auch das Rennen allein gegen die Uhr - in illegalen Autorennen wird von einigen rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern offensichtlich eine unterhaltsame Möglichkeit gesehen, die PS-Stärke und die Leistungsfähigkeit ihrer Fahrzeuge unter Beweis stellen. Das Polizeipräsidium Mannheim registrierte bisher in den ersten Monaten dieses Jahres über zwanzig Fälle, in denen Raser verbotswidrig ohne Rücksicht auf Verkehrsregeln ihre Kräfte messen wollten. Wir berichteten zuletzt am Montag über einen Vorfall im Mannheimer Stadtteil Rheinau. Immer wieder entstehen Situationen, bei denen unbeteiligte Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet werden. Alleine in diesem Jahr ereigneten sich auf den Straßen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim im Zusammenhang mit illegalen Autorennen drei Verkehrsunfälle. Im Januar trugen ein Audi A 4 und ein BMW Mini auf der BAB 5 ein Rennen aus. Beim Verlassen der Autobahn an der Anschlussstelle Dossenheim mit sehr hoher Geschwindigkeit kollidierten beide Fahrzeuge miteinander. Im März stieß eine Mercedes Benz E-Klasse in den S-Quadraten in der Mannheimer Innenstadt mit einem 3er BMW zusammen. Der Fahrer des DB konnte wegen seiner überhöhten Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig abbremsen und missachtete die Vorfahrt des BMW. Während eines verbotenen "Geschwindigkeits-Kräftemessens" auf der BAB 659 in Höhe des Viernheimer Kreuzes kam es im April zu einem Zusammenstoß zwischen einem DB Sprinter und einem BMW Coupé. "Auf unseren Straßen akzeptieren wir keine rücksichtslosen Raser. Wer sich und andere gefährdet wird konsequent zur Anzeige gebracht," so Polizeivizepräsident Siegfried Kollmar. "Wir nutzen alle uns rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Das heißt, wir beschlagnahmen Führerscheine und auch Fahrzeuge. Bei einem verbotenen Rennen ist das Kraftfahrzeug zwangsläufig immer das Tatmittel und unterliegt somit den Beschlagnahmemöglichkeiten des Strafgesetzbuches", so Kollmar weiter. Alleine in diesem Jahr hat die Mannheimer Polizei vier hochmotorisierte Fahrzeuge sowie ein Motorrad beschlagnahmt. Solche illegalen Autorennen, bei denen grob verkehrswidrig und rücksichtslos die geltenden Verkehrsregeln missachtet werden, gelten als Straftat. Nicht nur derjenige, der an einem illegalen Autorennen teilnimmt, wird bestraft, sondern auch derjenige, der zu einer solchen Verkehrsgefährdung - ohne an einem Rennen mit anderen teilzunehmen - aufruft. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe und einer Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren bis hin zu fünf oder sogar zehn Jahren, wenn Menschen schwer verletzt werden oder sogar zu Tode kommen. Wer aufgrund eines illegalen Autorennens verurteilt wird, dem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. "Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird im Rausch der Geschwindigkeit einfach in Kauf genommen. Ein eindringliches verkehrserzieherisches Gespräch reicht da nicht aus. Wir werden den Kontrolldruck beibehalten und appellieren an jeden: Melden Sie ein verbotenes Rennen der Polizei!", fordert der Leiter der Verkehrspolizeiinspektion Mannheim, Alexander Ulmer auf. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Claudia Strickler Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/