Umfassende Kontrolle der Wasserschutzpolizei am ersten Sommerwochenende Quad mit Bootsanhänger aus dem Verkehr gezogen
Erstmals in diesem Jahr sind die Temperaturen am vergangenen Sonntag in den Bereich hochsommerlicher Werte geklettert. Zahlreiche Sportler fanden den Weg ins Grüne, aber auch auf das Wasser. Den Auftakt der Wassersportsaison hat die Wasserschutzpolizeistation Wiesbaden, zusammen mit der Zentralen Ermittlungsgruppe, zum Anlass genommen, Bootsführer und deren Material bereits unmittelbar vor der Ankunft am Wasser zu überprüfen. An der Nato-Rampe in Ginsheim-Gustavsburg nahmen sie in der Zeit von 11 Uhr bis 15:30 Uhr insgesamt 14 Gespanne genauer unter die Lupe. Dabei fielen zahlreiche Verstöße auf. Fehlende Bootskennzeichen oder Binnen-Führerscheine sowie unpassende Zugmaschinen bemängelten die Polizistinnen und Polizisten. In einem Fall staunten sie nicht schlecht, als ein 26-Jähriger aus Offenbach sein Boot mit einem Quad transportierte. Er muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 235,- Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen. Die Weiterfahrt musste ihm untersagt werden.
Insgesamt erhoben die Beamtinnen und Beamten 12 Barverwarnungen und drei Mängelanzeigen wegen technischer Beanstandungen. Dabei geriet ein 38-Jähriger aus Ginsheim-Gustavsburg ins Visir der Beamten. Er war mit einem Gespann unterwegs, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zwar ein großes Verständnis für den Wunsch der Menschen nach Wassersport besteht. Keinesfalls aber sollte ein spontaner Bootsausflug ohne die notwendige Sorgfalt geplant werden. Dazu gehören einerseits alle notwendigen Dokumente, aber auch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere nach längeren Liegezeiten.
Leckagen am Sportboot oder gar ölende Motoren können zu Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen führen. Auch an Bord befindliche Sicherheitsausrüstung wie Rettungswesten oder die Batterien von Notsignallampen sollten vor dem ersten Einsatz nach dem Winter einer Überprüfung unterzogen werden.
Die Kontrollaktion wurde durch die Wassersporttreibenden durchweg positiv wahrgenommen. Vorbildlich kann das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Einhaltung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschrieben werden. Hier stellten die kontrollierenden Beamten keine Verstöße fest.
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