Achern, Bühl, Rastatt – Wildunfälle sorgen für Schäden, Hinweise der Polizei
Mehrere Wildunfälle, die sich am Dienstagabend in den Bereichen der Polizeireviere Achern/Oberkrich, Bühl und Rastatt ereigneten, zeigen erneut die Gefahren des Wildwechsels:
Die Tücken des Wildwechsels lernte ein Fahranfänger am Dienstagabend gegen 21:20 Uhr auf der Großweierer Straße kennen. Auf der Fahrt in Richtung Großweier sprang ein Reh vor den VW Polo eines 18-Jährigen, der dadurch einen Schaden von rund 1.500 Euro erlitt. Das Tier entfernte sich nach dem Zusammenstoß.
Rund eine Stunde später, gegen 22:15 Uhr, kollidierte ein BMW-Fahrer auf der Fahrt von der Maiwaldkreuzung kommend in Richtung Wagshurst mit einem die Fahrbahn kreuzenden Reh. Während das Wildtier auch hier das Weite suchte, kam der 33-Jährige mit dem Schrecken davon. Sein Auto jedoch hatte einen Schaden von rund 3.000 Euro.
Auf der Kreisstraße 3721 bei Durmersheim kam es nur 15 Minuten später zu einem Unfall zwischen einem Frischling und dem Audi eines 26-Jährigen. Während am A5 ein Schaden von rund 1.500 Euro entstand und dieser durch den Frontschaden nicht mehr fahrbereit war, verstarb der Frischling nach der Kollision.
Wenig später, um 23:35 Uhr, mussten auch die Beamten des Polizeireviers Bühl zu einem Wildunfall ausrücken: Eine 46-Jährige war auf der L 76, von Moos in Richtung Lichtenau-Ulm fahrend, mit einem Reh zusammengestoßen. Während das Tier durch den Zusammenstoß getötet wurde, entstand am Nissan der Frau ein Schaden von rund 2.000 Euro.
Keiner der Fahrzeuginsassen wurde bei den Unfällen verletzt.
Im Zusammenhang mit Wildunfällen weist die Polizei daher auf folgendes hin:
Wildtiere können jederzeit und überall auf der Straße auftauchen.
Ganz besonders aber in den Zeiten der Morgen- und Abenddämmerung sind Wildtiere unterwegs und aktiv. Zwar sind gefährdete Strecken zumeist durch das Warnschild 'Wildwechsel' gekennzeichnet, was aber nicht bedeutet, dass die übrigen Straßen frei von dieser Gefahr sind.
Deshalb gilt ganz besonders im Wald und an unübersichtlichen Stellen auf offenem
Feld: Fuß vom Gas, aufmerksam und bremsbereit sein und besonders auf die Fahrbahnränder achten. Wenn ein Wildtier auf der Fahrbahn steht: Bremsen, Hupen und Abblenden - keine riskanten Ausweichmanöver in den Gegenverkehr oder den Straßengraben riskieren. Dies hat meist gravierende Schäden oder gar Verletzungen zur Folge.
Wenn es dann doch zum Unfall kommt? Anhalten und unbedingt die Unfallstelle absichern! Dazu verpflichtet § 34 der Straßenverkehrsordnung. Im Anschluss ist die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Die Polizei informiert auch den Jagdausübungberechtigten, der für den Bereich der Unfallstelle zuständig ist - unabhängig davon, ob das Tier getötet oder verletzt wurde. Zu verletzten oder toten Tieren unbedingt Abstand halten. In beiden Fällen kann es ohne Vorwarnung zu unkontrollierbaren und verletzungsträchtigen Bewegungen kommen. Verletzte und tote Tiere werden vom Jäger versorgt. In keinem Fall solch ein Tier mitnehmen, das kann den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen.
Ein Tier auf der Fahrbahn zurücklassen verbietet sich aus § 32 der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass Fahrzeugführer nach Zusammenstößen mit Wild, das auf der Straße liegen bleibt, das Tier als `Gegenstand` im Sinne des § 32 StVO unverzüglich von der Straße zu entfernen haben. Können sie dies nicht leisten, muss die Gefahrenstelle abgesichert und Hilfe, zum Beispiel durch die Polizei, gerufen werden.
/rs
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Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211211
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