Wucher
Aufgrund einer undichten Toilettenspülung hatte eine 26-jährige Frau im Internet nach einem ortsansässigen Handwerker gesucht.
Ohne exakt auf die angeteigte Telefonnummer zu achten, beauftragte Sie den angewählten Servicebetrieb, welcher nach rund zwei Stunden bei Ihr vor Ort war.
Obwohl er keinen Defekt ausfindig machen konnte, schüttete er lediglich Kalkentferner in den Spülkasten der Toilette, stellte eine Rechnung in Höhe von rund 250 Euro aus und verlangte den Rechnungsbetrag in Bar.
Nachdem die junge Frau den Rechnungsbetrag bezahlte, stellte sie fest, dass die Undichtigkeit nach einigen Stunden wieder auftrat.
Als Sie am Folgetag einen tatsächlich ortsansässigen und seriösen Handwerker bestellte, konnte dieser den Schaden durch den Austausch einiger Kleinteile beheben.
Das Polizeirevier Neustadt hat die Ermittlungen aufgenommen.
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