Heidelberg: 18-Jähriger wegen besonders schweren Fall des Diebstahls auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 18 Jahre alten Heranwachsenden erlassen. Er steht im Verdacht in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in ein Schmuckgeschäft eingebrochen zu sein und dort Bernstein im Wert von mehreren tausend Euro entwendet zu haben.
Der Tatverdächtige soll am Donnerstag gegen 4:30 Uhr mit einem Gullydeckel das Schaufenster eines Schmuckgeschäfts in der Heidelberger Hauptstraße eingeworfen und sich so Zutritt zum Anwesen verschafft haben. Sodann soll der Beschuldigte Schmuck im Wert von etwa 3.500 Euro entwendet haben, ehe er zu Fuß flüchtete.
Die alarmierten Beamten der angrenzenden Polizeireviere Heidelberg-Mitte und Heidelberg-Nord sowie der Polizeihundeführerstaffel fahndeten umgehend nach dem flüchtigen Täter, der von einer Zeugin beobachtet worden war.
Nur wenig später wurde der 18-Jährige in der Jakobsgasse von Uniformierten gesichtet und einer Personenkontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung seiner Tasche konnte der zuvor entwendete Schmuck sichergestellt werden.
Die weiteren Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg übernommen und der Beschuldigte noch am selben Tag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl. Anschließend wurde der Verdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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