Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Landeskriminalamtes Durchsuchungen und Festnahmen nach Sprengung eines Geldautomaten
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat heute auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Mainz unterstützt durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei Rheinland-Pfalz und Einsatzkräfte aus Nordrhein-Westfalen sechs Durchsuchungsbeschlüsse im südlichen Nordrhein-Westfalen vollstreckt. Dabei wurden drei Tatverdächtige mit polnischer, deutsch-polnischer und deutsch-kosovarischer Staatsbürgerschaft wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vorläufig festgenommen. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, am 10. April 2021 einen Geldausgabeautomaten in Bad Neuenahr-Ahrweiler gesprengt zu haben. Im Zuge der Maßnahmen wurden Beweismittel und Bargeld sichergestellt. Eine richterliche Vorführung der Festgenommenen ist noch heute beabsichtigt.
Die Tat war eine von bislang 13 Sprengungen von Geldausgabeautomaten in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021. Der überwiegende Teil dieser Sprengangriffe auf Geldausgabeautomaten wird professionellen Tätergruppierungen aus den Niederlanden zugerechnet. Ob die nun Festgenommenen auch für weitere Sprengungen von Geldausgabeautomaten verantwortlich sind, ist Teil der Ermittlungen.
Durch die Sprengung von Geldautomaten entstehen jährlich erhebliche Sachschäden, welche die Beuteschäden in den meisten Fällen weit übersteigen. Darüber hinaus geht von diesen Taten bei der Explosion durch Trümmerteile und Splitter eine große Gefahr für unbeteiligte Dritte aus.
Presseanfragen sind an die Staatsanwaltschaft Mainz zu richten.
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