Das Polizeipräsidium Freiburg duldet keine Fremdenfeindlichkeit oder Diskriminierung – Disziplinarverfahren gegen drei Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Freiburg eingeleitet
Das Polizeipräsidium Freiburg steht für Menschlichkeit und Toleranz. Diese Werte verkörpern wir in unserem täglichen Handeln und aus Überzeugung. Handlungen, die geeignet sind, diese Werte in Frage zu stellen, begegnen wir entschieden und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.
Im Rahmen der eigens durch das Polizeipräsidium Freiburg initiierten und aktuellen Kampagne #wirsind (vgl. Berichterstattung des Polizeipräsidiums Freiburg vom 07.06.2021, nachzulesen im Presseportal unter http://presseportal.de/blaulicht/pm/110970/4934139) erhielt das Polizeipräsidium Freiburg am 17.06.2021 aus den eigenen Reihen den Hinweis, dass innerhalb einer WhatsApp-Chatgruppe unter Beteiligung von Bediensteten des Polizeipräsidiums Freiburg in den Jahren 2017 und 2018 vereinzelt fremdenfeindliche und diskriminierende Inhalte ausgetauscht worden sein sollen.
Unmittelbar nach Kenntniserlangung wurden durch das Polizeipräsidium Freiburg unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung der nötigen Diskretion umfassende straf- und dienstrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Noch am 17.06.2021 wurden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Kriminalpolizei Freiburg mit den strafrechtlichen Ermittlungen betraut. Zugleich wurden verwaltungsrechtliche Ermittlungen durch das Referat Recht und Datenschutz des Polizeipräsidiums Freiburg aufgenommen. Gegen drei Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Freiburg wurden im Zuge dessen Disziplinarverfahren eingeleitet.
Nach ersten Spurensicherungsmaßnahmen und Zeugenvernehmungen am Folgetag bestand der Anfangsverdacht, dass durch Handlungen aus den Jahren 2017 und 2018 gegen § 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstoßen wurde, weshalb die Staatsanwaltschaft Freiburg zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, also am 21.06.2021, über das Verfahren in Kenntnis gesetzt wurde. Die weiteren Ermittlungen erfolgten stets in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Freiburg. Da sich der strafrechtliche Anfangsverdacht in der Folge nicht erhärtete, wurde am 01.07.2021 durch die Staatsanwaltschaft Freiburg die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 II StPO verfügt.
Die verwaltungsrechtlichen Ermittlungen wurden ungeachtet dessen fortgeführt. Diese mündeten am 13.07.2021 in einem Antrag an das Verwaltungsgericht Freiburg auf Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses nach § 17 II Landesdisziplinargesetz gegen drei Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Freiburg. Die beantragten Maßnahmen wurden durch das Verwaltungsgericht Freiburg am 22.07.2021 angeordnet.
Nach sorgfältiger Vorbereitung der angeordneten disziplinarischen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen wurden diese heute am 26.07.2021 vollzogen.
Das Polizeipräsidium Freiburg erhofft sich nun unter anderem nach der Auswertung mobiler Datenträger durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg weitere Erkenntnisse. Es wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachberichtet.
ml
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