Höchenschwand: Durchführung von Asphaltierarbeiten ohne Gewerbeerlaubnis
Nach vorausgegangenen Hinweisen konnte gestern Nachmittag, 04.08.2021, 14.45 Uhr, in Höchenschwand, Bürgermeister-Huber-Straße, ein Arbeiter festgestellt werden, der Asphaltarbeiten durchführte ohne die erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis zu besitzen.
Ursprünglich wollte der 44-jährige Mann eine ca. 250 m² Parkfläche asphaltieren.
Die Fortsetzung der Arbeiten wurden ihm untersagt und das zuständige Gewerbeamt unterrichtet.
In diesem Zusammenhang wird vor der Auftragserteilung von Asphaltierarbeiten an reisenden Handwerkerkolonnen gewarnt, da oftmals auch die Ausführung der Arbeiten nicht den allgemeinen Qualitätsstandards entspricht.
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