Veränderte Banknotenabbildungen bilden Schwerpunkt beim Falschgeldaufkommen in MV

Im 1. Halbjahr 2021 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 859 Euro-Banknotenfälschungen angehalten. Dies entspricht einem Rückgang um 68% gegenüber dem ersten Halbjahr 2020 (2.724 Stück). Die hohe Anzahl im 1. Halbjahr 2020 resultierte aus einer Großsicherstellung von über 2.000 Stück veränderter Banknotenabbildungen (VBNA) im Februar 2020. Bei den VBNA handelt es sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. Diese können mehr oder weniger auffällig sein. Es gibt verschiedene Schriftzüge, wie "Prop copy", "copy" oder "MovieMoney". Serien- und Plattennummern sind in den einzelnen Stückelungen jeweils gleich. Dieses "Geld" wird überwiegend über das Internet auf verschiedenen Marktplätzen vertrieben. Die VBNA werden von der Falschgeld-Analysestelle der Deutschen Bundesbank als zur Täuschung im Zahlungsverkehr geeignet eingestuft und sind demnach Falschgeld im Sinne der §§ 146, 147 StGB. Diese Noten verstoßen ferner gegen die Reproduktionsvorschriften des Art. 2 des EZB-Beschlusses EZB/2013/10, welcher die Vorgaben zur rechtmäßigen Reproduktion auflistet. Reproduktionen dürfen demnach nicht durch die Öffentlichkeit mit echten Euro-Banknoten verwechselt werden können und sind ausnahmslos sicherzustellen. Auch in diesem Jahr machen die VBNA-Anhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern den größten Anteil der Fälschungen aus. Bislang konnten 80% der Falsifikate den VBNA zugeordnet werden. Vor allem bei den Sicherstellungen außerhalb des Zahlungsverkehrs, also bei Falschgeld, das beispielsweise bei Wohnungsdurchsuchungen sichergestellt werden konnte, treten fast ausschließlich die VBNA auf (1. Halbjahr 2020: 99,7%; 1. Halbjahr 2021: 99,5%). Bezogen auf die Banknotenfälschungen insgesamt machen die Sicherstellungen außerhalb des Zahlungsverkehrs den größten Anteil aus. Drei von vier falschen Banknoten wurden auf diese Weise bislang in Mecklenburg-Vorpommern bekannt (641 Banknoten; im 1. Halbjahr 2020 waren es 2.491 Banknoten). Innerhalb des Zahlungsverkehrs wurden in Mecklenburg-Vorpommern 218 falsche Banknoten im ersten Halbjahr 2021 festgestellt. Im ersten Halbjahr 2020 waren es 233 Stück, was einer Abnahme von 6% entspricht. Die 50-Euro-Falsifikate machen den größten Anteil des sichergestellten Falschgelds im ersten Halbjahr 2021 aus (36%), gefolgt von den 20-Euro- (18 %) und den 100-Euro-Banknoten (15%). Bei den falschen Euro-Münzen ist eine rückläufige Entwicklung ersichtlich. Im ersten Halbjahr des Jahres 2020 waren es noch 328 falsche Münzen, im ersten Halbjahr dieses Jahres 213 falsche Münzen. Da die Zahlen jedoch je nach Einzahlungsverhalten schwanken, kann sich dieser Trend zum Jahresende noch ändern. Auch wenn der Anteil der Fälschungen gemessen an der Anzahl echter im Umlauf befindlicher Euro-Banknoten und -Münzen weiterhin sehr gering ist, sollte Bargeld, insbesondere Banknoten, stets aufmerksam geprüft werden, denn für Falschgeld gibt es keinen Ersatz. Die Echtheit von Euro-Banknoten lässt sich mit dem einfachen Test "Fühlen-Sehen-Kippen" überprüfen. Im Zweifelsfall sollte eine verdächtig erscheinende Banknote mit einer zweiten, echten Banknote verglichen werden. Kostenloses Informationsmaterial zum Erkennen von Falschgeld ist bei der Deutschen Bundesbank unter der Internetadresse http://www.bundesbank.de/falschgeld erhältlich. Die Deutsche Bundesbank rät dringend, falsche Banknoten und Münzen umgehend der Polizei anzuzeigen und dort abzugeben. So gehen wichtige Hinweise auf Personen, die Falschgeld in Umlauf bringen, nicht verloren. Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Mecklenburg-VorpommernPressestelleDr. Anna LewerenzTelefon: 03866/64-8702E-Mail: presse@lka-mv.dehttp://www.polizei.mvnet.de