Bammental: Versuchtes Tötungsdelikt; zwei Bewohner eines Mehrfamilienhauses schwer verletzt; Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Unterbringungsbefehl gegen 23-jährigen Mann

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein Unterbringungsbefehl gegen einen 23-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, am frühen Mittwochmorgen zwei Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Bammental mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Kurz vor 3 Uhr gingen im Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim mehrere Notrufe wegen eines gewalttätigen Mannes ein, der noch ein Messer bei sich habe. Die daraufhin vor Ort eintreffenden Polizeibeamten stellten einen jungen Mann fest, der sich ihnen mit einer eine Machete in den Händen näherte. Der nachdrücklichen Aufforderung, diese abzulegen, leistete der Mann keine Folge, weshalb es zum Schusswaffengebrauch durch die Polizeibeamten kam. Hierdurch wurde der Verdächtige verletzt. Nach seiner notärztlichen Behandlung wurde er mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht, wo er operiert wurde. Wie die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats Kapitalverbrechen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ergaben, soll sich der Tatverdächtige, mutmaßlich im Zustand einer seelischen Störung, zunächst mit einem Messer und einer Machete bewaffnet und einen Motorradhelm angezogen haben. Mit dieser Ausstattung soll er sich in dem Mehrfamilienhaus, in dem er auch selbst wohnte, in das erste Obergeschoss begeben haben. Dort soll er sich gewaltsam Zugang zur Wohnung eines Ehepaars verschafft haben, indem er das Glasfenster der Eingangstür einschlug und diese sodann öffnete. In der Wohnung traf er auf den 60 Jahre alten Ehemann. Diesem gelang es in dem nun folgenden Gerangel, den Angreifer wieder aus der Wohnung zu drängen. Anschließend soll sich der Verdächtige in das Erdgeschoss zur Wohnung eines weiteren Ehepaars begeben haben. Aufgrund des starken Lärms, der bereits durch das vorangegangene Geschehen verursacht worden war, hatte sich der 47 Jahre alte Ehemann bereits vor die Wohnung begeben, wo er auf den Verdächtigen traf, der sogleich in Verletzungsabsicht nach ihm gestochen haben soll. Bei dem Versuch, die Stiche mit seinen Armen abzuwehren, soll es bei dem Geschädigten zu multiplen, teilweise schweren Schnittverletzungen an Armen und Händen gekommen sein. Im Anschluss soll der Verdächtige die Wohnung betreten und die im Bett liegende Ehefrau in Tötungsabsicht mit mehreren Stichen traktiert haben. Hierdurch soll die Frau schwere Verletzungen erlitten haben, bevor es ihrem bereits ebenfalls schwer verletzten Ehemann gelang, den Verdächtigen zu packen und aus der Wohnung zu drängen. Kurz darauf soll der Verdächtige erneut gewaltsam in die Erdgeschosswohnung eingedrungen sein, indem er von außen ein Fenster einschlug. Das schwer verletzte Ehepaar, dass sich weiteren Angriffen durch Flucht auf den Balkon entziehen konnte, musste in der Folge operiert werden und befindet sich im Krankenhaus. Im weiteren Verlauf des Geschehens begab sich der Verdächtige auf die Straße. Seine Versuche, in der Nachbarschaft ein weitere Häuser eingelassen zu werden, hatten keinen Erfolg. Schließlich konnte er von der Polizei festgenommen werden. Wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit, hat das Amtsgericht Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Unterbringungsbefehl erlassen. Der Beschuldigte befindet sich derzeit noch auf Grund der im Rahmen seiner Festnahme erlittenen Verletzungen in einem Krankenhaus. Dort wird er rund um die Uhr von der Polizei bewacht. Wenn sich der körperliche Zustand des Beschuldigten stabilisieren und ihm der erlassene Unterbringungsbefehl eröffnet werden wird, wird er in die forensische Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingeliefert werden. Sowohl die Betroffenen vor Ort als auch die Polizeibeamten wurden psychologisch betreut. Hinsichtlich des gesamten Geschehensablaufs dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats Kapitalverbrechen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg noch an. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Norbert Schätzle Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de