Großeinsatz gegen Organisierte Kriminalität dauert an – Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung – Mehr als 80 Durchsuchungsobjekte in 25 Städten – Elf Haftbefehle – Vermögenswerte sichergestellt
Gemeinsame Einladung der ZeOS NRW und der Polizei Düsseldorf zur Pressekonferenz
Großeinsatz gegen die Organisierte Kriminalität dauert an - Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung - Mehr als 80 Durchsuchungsobjekte in 25 Städten - Elf Haftbefehle - Vermögenswerte sichergestellt
Siehe Erstmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/13248/5038746
Im Rahmen des Großeinsatzes wurden Durchsuchungen in Bergisch Gladbach, Bochum, Bottrop, Bremerhaven, Castrop-Rauxel, Dortmund, Düsseldorf, Erkelenz, Essen, Geilenkirchen, Gelsenkirchen, Hannover, Heinsberg, Hückelhoven, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Olfen, Schwerte, Viersen und Wuppertal durchgeführt. In einigen Städten dauern die Maßnahmen noch an.
Insgesamt wurden elf Haftbefehle vollstreckt.
Die Maßnahmen richten sich gegen 67 mutmaßliche Mitglieder eines seit dem Jahr 2016 international agierenden Netzwerks. Im Rahmen eines weit verzweigten Geflechts von Waren- und Geldflüssen sollen sie unerlaubte Zahlungsdienste erbracht und Gelder aus Straftaten gewaschen haben. Nach vorläufiger Schätzung beträgt das Transaktionsvolumen im Ermittlungszeitraum etwa 140 Millionen Euro. Zudem wird den Beschuldigten vorgeworfen, zu Unrecht Sozialleistungen zu beziehen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Pflichten nicht nachzukommen und sich bei der Verschleierung dessen gegenseitig zu helfen. Darüber hinaus erstrecken sich die Tatvorwürfe auf Gewalttaten wie bewaffneter Raub und Geiselnahme, die zur Eintreibung von bestehenden und vermeintlichen Forderungen begangen wurden.
Gegen einen der oben genannten Beschuldigten, einen in Nordrhein-Westfalen wohnhaften 39-jährigen syrischen Staatsangehörigen, wurde zudem ein Untersuchungshaftbefehl des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b StGB) vollstreckt. Der Beschuldigte ist verdächtig, sich im Jahr 2013 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) angeschlossen und in der Folge einen Kampfverband angeführt zu haben. Die Sachleitung des insoweit gesondert geführten Ermittlungsverfahrens liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen.
Neben Spezialeinheiten sind auch mehrere Einsatzhundertschaften sowie Drogen- und Geldspürhunde an den laufenden Maßnahmen beteiligt. Bislang konnten umfangreiche Beweismittel und nicht unerhebliche Vermögenswerte im Gesamtwert von über 2 Millionen Euro gesichert werden, darunter Luxusautos, hochwertige Uhren, Gold und Schmuck.
Zur gemeinsamen Pressekonferenz der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) und der Polizei Düsseldorf laden wir herzlich ein.
Zeit: Mittwoch, 06.10.2021, 14:00 Uhr
Ort: Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Raum B230
Fritz-Roeber-Straße 2
40213 Düsseldorf
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