Festfahrung eines Sportbootes aufgrund fehlender Ortskenntnis
Ein mit zwei Personen besetztes Sportboot befuhr den Rhein von Wiesbaden nach Bingen zu Tal und wollte vom Rüdesheimer Fahrwasser in das Kemptener Fahrwasser aufdrehen, um dort in die Bergfahrt zu gehen. Da das Aufdrehen außerhalb der Fahrrinne erfolgte, kam es zu einer Grundberührung auf einer dortigen Untiefe. Das Sportboot kam dadurch zum Stillstand, konnte kurze Zeit später selbstständig wieder aus dem Bereich fahren und seine Fahrt fortsetzen.
Personen wurden nicht verletzt.
Am Antrieb des Sportbootes entstand Sachschaden.
Insbesondere bei niedrigem Wasserstand bedarf das Befahren der Wasserflächen außerhalb der Fahrrinne guter Ortskenntnis um Grundberührungen und der damit verbundenen Gefahren für die Besatzung zu vermeiden.
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