Flughafen Hahn – erneute Durchsuchungen Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz
1. Folgemitteilung - 2050 Js 25699/20
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren betreffend sechs Gesellschaften am Flughafen Frankfurt-Hahn um zwei weitere Beschuldigte erweitert. Das Verfahren richtet sich nunmehr gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Frankfurt-Hahn tätigen Gesellschaften sowie einen geschäftlichen Partner eines der schon bisher Beschuldigten.
Die seit der ersten Durchsuchungsmaßnahme in dem Verfahren - siehe Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 24.07.2020 - durchgeführten Ermittlungen haben gegen die Beschuldigten auch den Anfangsverdacht weiterer Straftaten ergeben.
Zur Aufklärung dieser hinzugetretenen neuen Anfangsverdachtsmomente haben heute rund 75 Einsatzkräfte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz, der Steuerfahndung Trier, der Kriminaldirektionen Koblenz, Mainz und Trier, der Polizeipräsidien Südosthessen, Frankfurt und Mannheim sowie drei Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Koblenz Geschäftsräume der betroffenen Firmen und Wohnräume der Beschuldigten durchsucht. Die Maßnahmen vor Ort stehen kurz vor dem Abschluss.
Zu detaillierteren Auskünften sieht die Staatsanwaltschaft sich derzeit nicht berechtigt, da zuvor den Beschuldigten - für die weiterhin die Unschuldsvermutung streitet - rechtliches Gehör zu gewähren ist.
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