Rastatt – Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Eine Gerichtsverhandlung eines 48-jährigen Mannes endete am Donnerstagnachmittag zusätzlich mit der vorläufigen Einbehaltung seiner Fahrzeugschlüssel sowie einer nicht gültigen Fahrerlaubnis. Zudem wird sich der 48-Jährige mit einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auseinandersetzen müssen. Gegen 16 Uhr wurde den Beamten des Polizeireviers Rastatt bekannt, dass der 48-Jährige offenbar zu seiner Gerichtsverhandlung mit einem Pkw gekommen war, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Der Pkw konnte von den Polizisten auf einem Busparkplatz in der Lyzeumstraße gegenüber einer Schule aufgefunden werden. Bei der Rückkehr des Mannes an seinen Pkw gelang es den Beamten des Polizeireviers Rastatt ihn an seiner versuchten Wegfahrt zu hindern. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besaß.
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