Landkreis Schwäbisch Hall: Polizeieinsatz in Supermarkt, Straßenverkehrsgefährdung
Schwäbisch Hall - Dreister Kunde löst Polizeieinsatz aus
Am Samstag gegen 16:00 Uhr betrat ein 28-jähriger Mann einen Supermarkt im Kocherquartier und konsumierte dort während seines Einkaufs Lebensmittel. Nachdem der stark alkoholisierte Kunde an der Kasse auf sein Verhalten angesprochen wurde, weigerte er sich, die bereits konsumierten Lebensmittel zu bezahlen. Dabei wurde er gegenüber dem Marktpersonal ausfällig und aggressiv, weshalb die Polizei hinzugerufen wurde. Auch nach Eintreffen der Polizeistreife verhielt sich der Mann fortwährend beleidigend und unkooperativ, sodass ihm letztlich ein Platzverweis ausgesprochen wurde. Da der Mann den Supermarkt nicht freiwillig verlassen wollte, sollte er unter Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt aus dem Supermarkt verbracht werden. Aufgrund von Gegenwehr mussten die Polizeibeamten den renitenten Mann kurzzeitig zu Boden bringen, um ihn Handschließen anzulegen. Schlussendlich wurde der Mann in polizeilichen Gewahrsam genommen. Den Mann erwarten nun mehrere Strafanzeigen, u.a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
Crailsheim - Straßenverkehrsgefährdung: Zeugen und Geschädigte gesucht
Am Freitag gegen 18:00 Uhr fuhr der Fahrer eines Mercedes auf dem Pamiersring starke Schlangenlinien. Aufgrund der Fahrweise wurden vermutlich mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet, indem sie u.a. bis zum Stillstand abbremsen mussten, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Laut Zeugenaussagen war hiervon insbesondere ein bislang unbekannter Fahrer eines silbernen Pkw Skoda Yeti betroffen. Dieser und andere Personen, die entweder gefährdet wurden oder sonst sachdienliche Angaben zu dem Verkehrsvorgang geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Crailsheim unter Tel. 07951 480-422 zu melden. Der 61-jährige Fahrer des Mercedes konnte bereits kurz nach Bekanntwerden des Sachverhaltes von einer Polizeistreife feststellt und kontrolliert werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer erheblich alkoholisiert war. Der Fahrer musste sich einer Blutprobe unterziehen, in dessen Verlauf er die eingesetzten Beamten beleidigte und Drohungen aussprach. Des Weiteren sollte sein Führerschein beschlagnahmt werden. Hiergegen leistete er aktiv Widerstand, der nur durch massiven Kraftaufwand der Beamten gebrochen werde konnte. Bei der Widerstandshandlung wurde niemand verletzt. Gegen den Fahrer wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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