Schwalm- Vermehrtes Auftreten von falschen Gewinnversprechen am Telefon
Schwalm-Eder-Kreis
Falsche Gewinnversprechen bei Anrufen - Häufung in den letzten Wochen
Tatzeit: November 2021
Die Kriminalpolizei in Homberg hat in den letzten beiden Wochen vermehrt
Anfragen von Bürgern aus dem kompletten Kreisgebiet bekommen, die einen vermeintlichen Gewinn bei einem Preisausschreiben gemacht hätten.
In den letzten Tagen meldete sich u.a. eine ältere Dame und ein Herr bei der Polizei, welche angeblich 39.000 EUR gewonnen hätte. Dies wurde ihnen in einem Telefongespräch mitgeteilt Der Betrag von 39 000 Euro sei steuerfrei. Auch alle Nebenkosten außer einer Kostenpauschale für das Transportunternehmen seien bezahlt. 900 Euro sollten die Angerufenen bezahlen um den Gewinn ausbezahlt zu bekommen. Die Angerufenen haben den versuchten Betrug erkannt und nichts bezahlt.
Abzocke mit Methode: Falsche Gewinnversprechen
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.
Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert.
Gewinn nur gegen eine "Bearbeitungsgebühr"
Sie melden sich zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" übergeben werden.
Täter geben klare Zahlungsanweisungen
Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten - häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro - zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul).
Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel paysafecard zu erwerben. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben
Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
Markus Brettschneider, PHK -Pressesprecher-
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
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34576 Homberg
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Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh@polizei.hessen.de