Polizeipräsidium Freiburg: Hinweis in eigener Sache – Zutrittsregelungen für die Liegenschaften der Polizei

Aufgrund der aktuellen Entwicklung weisen wir darauf hin, dass auch polizeiliche Objekte, wie die Polizeiposten oder Polizeireviere des Polizeipräsidiums Freiburg der 3-G-Regelung unterliegen. Gerne nehmen wir weiterhin auch persönlich Ihre Strafanzeigen, Mitteilungen oder Hinweise entgegen. Dies erfordert allerdings, dass Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Nachweis über deren Impfung, Genesung oder aktuelle Vertestung vorzeigen können, um das Gebäude zu betreten. In Fällen, in denen kein sofortiges polizeiliches Tätigwerden erforderlich ist, verweisen wir in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit der Nutzung unserer Online-Wache unter: https://www.polizei-bw.de/internetwache/ Im Notfall gilt weiterhin: 110. Bleiben Sie gesund. lr Medienrückfragen bitte an: Polizeipräsidium Freiburg Laura Riske Pressestelle Telefon: 0761 882-1011 freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de - Außerhalb der Bürozeiten - E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de