Landkreis Schwäbisch Hall: Kriminalpolizei ermittelt wegen gefälschter Impfnachweise; Das Polizeipräsidium Aalen informiert zu gefälschten Impfnachweisen

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Heilbronn - Außenstelle Schwäbisch Hall und des Polizeipräsidiums Aalen Am Mittwoch kam es in Michelfeld, Rosengarten, Mainhardt und Schwäbisch Hall zu Hausdurchsuchungen durch die Kriminalpolizei. Bei den Tatverdächtigen wurden u.a. Blanko-Impfpässe, Stempel und Etiketten mit Chargennummern aufgefunden. Die sechs Tatverdächtigen, ein Mann und fünf Frauen, stehen im Verdacht, Impfnachweise mit falschen Eintragungen hergestellt und in den Umlauf gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall und die Kriminalpolizei haben die Ermittlungen dazu aufgenommen. Das Polizeipräsidium Aalen informiert: Die Herstellung, der Handel und der Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen stellen Straftaten dar Das Polizeipräsidium Aalen registriert derzeit im gesamten Präsidiumsbereich zunehmend Fälle, in denen Personen versuchen, sich mit falschen Eintragungen in gelben Impfpässen einen digitalen Impfnachweis zu erschleichen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit einer Gesetzesnovellierung Ende November die Herstellung, das Inverkehrbringen und auch die Verwendung solcher gefälschter Impfnachweise eine Straftat darstellen. In Baden-Württemberg können seit dem 1.Dezember 2021 geimpfte Personen ihre Impfung bei Anbietern, Betreibern oder Veranstaltern nur noch in digital auslesbarer Form vorlegen und nachweisen. Dies in der Regel via QR-Code auf dem Smartphone, in ausgedruckter Form oder aber auf einer speziellen Scheckkarte. Im Klartext: Wenn eine Person sich mit einem gefälschten Impfpass Zutritt zu entsprechenden Einrichtung verschaffen möchte oder aber diesen zur Erschleichung eines digitalen Impfnachweises verwenden möchte, handelt diese Person nicht nur verantwortungslos, sondern auch gesetzeswidrig. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Aalen Pressestelle Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen Telefon: 07361/580-114 E-Mail: Aalen.pp.sts.oe@polizei.bwl.de