Impfpass-Fälschungen sind Straftaten – aktueller Präventionshinweis des LKA NRW im Internet eingestellt

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Strafgesetzbuchs und des neuen Infektionsschutzgesetzes in den vergangenen Tagen wurde rechtliche Klarheit geschaffen. In den neuen Regelungen werden neben Impf- auch Test- und Genesenendokumentationen unter strafrechtlichen Schutz gestellt. "Wer Impfpässe fälscht, verhält sich sozialschädlich und menschengefährdend. Das ist eine Straftat, meiner Ansicht nach eine moralisch ganz üble", stellte LKA-Chef Ingo Wünsch in Düsseldorf dazu fest. Gefälschte Impfdokumentationen stehen derzeit hoch im Kurs und gefährden die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Vom 1. April 2021 bis einschließlich dem 23. November 2021 wurden die landesweiten Fallzahlen der Fälschungsdelikte im Zusammenhang mit Impfnachweisen nach der alten Rechtslage erhoben. Mit Auswertungsstand vom 1. Dezember 2021 wurden für diesen Zeitraum dabei 1.041 Delikte erfasst. Seit dem 24. November 2021 werden die Fallzahlen der Fälschungsdelikte im Zusammenhang mit Impf,- Genesenen- und Testdokumentationen nach der neuen Rechtslage erhoben. Mit Auswertungsstand vom 1. Dezember 2021 konnten dabei 188 Delikte im Zusammenhang mit gefälschten Impfdokumentationen festgestellt werden, darüber hinaus sieben Delikte im Zusammenhang mit gefälschten Testdokumentationen. Es handelt sich hierbei um eine Eingangsstatistik aus den Vorgangsbearbeitungssystemen der Polizei NRW, die fortlaufenden Aktualisierungen unterliegt. Seit einigen Tagen gelten in Nordrhein-Westfalen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Regeln. Zugelassen sind oftmals nur noch Geimpfte und Genesene. Durch das Vorzeigen von gefälschten Impfpässen wollen Ungeimpfte die Maßnahmen umgehen. Es dürfte als wahrscheinlich anzusehen sein, dass die Fallzahlen durch die verschärften 2G-Regeln im Land NRW weiterhin ansteigen. Für das digitale Impfzertifikat in den entsprechenden Handy-Apps ist ein QR-Code erforderlich, der derzeit in den Apotheken zu bekommen ist. Betrüger fallen hier bei der Beantragung des digitalen Impfnachweises auf, wenn sie sich diesen Code mit einem gefälschten Impfausweis in Apotheken besorgen wollen. In der Regel finden sich auf den unechten Impfausweisen gefälschte Aufkleber oder Stempel. Weiterhin sind die gelben Impfpässe geheftet ("getackert"). Verbogene Heftnadeln oder ausgefranste Löcher können ein Indiz dafür sein, dass der Pass bereits einmal auseinandergenommen wurde. "Impfpässe verfügen anders als etwa Personalausweise oder andere amtliche Dokumente über keine spezifischen Sicherheitsmerkmale", erläuterte der Direktor des Landeskriminalamtes NRW, Ingo Wünsch in Düsseldorf, "wozu einen gefälschten Impfpass? Lass Dich impfen, dann brauchst Du das Ding nicht" appelliert Ingo Wünsch. Das LKA NRW hat dazu Präventionshinweise entwickelt und diese im Internet der Polizei NRW (https://polizei.nrw/artikel/geimpft-genesen-oder-gefaelscht ) eingestellt und zusätzlich den relevanten Verbänden (z. B. Sicherheitsgewerbe, Hotel- und Gaststättenverband) zur Verfügung gestellt. Damit wird eine größtmögliche Verbreitung erreicht. Die Sicherheitsbehörden mahnen, grundsätzlich keine Fotos von echten Impfpässen etwa in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, auf denen Chargennummern der Impfstoffe zu erkennen sind. Diese würden von Fälschern als Vorlage genutzt, um damit gefälschte Impfpässe im Netz zum Verkauf anzubieten. Bereits im Frühjahr 2021 waren gefälschte Impfpässe im Internet angeboten worden. Wer solche Angebote entdeckt, sollte diese umgehend bei der Polizei und den Netzwerkbetreibern melden. "Nicht nur die Täter begehen eine Straftat, sondern auch die Käufer. Wer einen solchen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich strafbar", stellte LKA-Chef Ingo Wünsch klar, "wir kommen an einem fälschungssicheren Impfzertifikat, mit vergleichbaren Sicherheitsmerkmalen wie bei Bargeld und Passpapieren, in Zukunft nicht vorbei." Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Pressestelle Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon: 0211 / 939-6666 Fax: 0211 / 939-8539 E-Mail: pressestelle.lka@polizei.nrw.de