Überteuerte Türöffnung – Hinweis der Polizei
Freiburg-Altstadt - Bereits am 03.12.2021 bemerkte der 32-jährige Geschädigte, dass sein Haustürschloss defekt schien. Im Internet konnte er eine Vermittlung für Schlüsseldienste ausfindig machen und beauftragte diese. Als der Dienstleister circa eine Stunde später an der Wohnanschrift erschien, eröffnete dieser dem Geschädigten, dass er das Schloss wechseln müsse. Dieser wünschte sich den Einbau eines preiswerten Schlosses. Nach Beendigung der Arbeit stellte der unbekannte Dienstleister eine Rechnung über 2.700EUR aus und bezeichnete diesen Betrag als gängig. Außerdem verwies er den Geschädigten darauf, dass der Vermieter den Betrag ersetzen würde, woraufhin eine Kartenzahlung durch die Person veranlasst wurde. Als dieser später an den Vermieter herantrat, entgegnete dieser, dass er wohl Opfer eines Betruges wurde und sich an die Polizei wenden solle.
Aus gegebenem Anlass empfiehlt die Polizei sich mit dem Dienstleister vor Beginn der Haustüröffnung auf einen verbindlichen Preis zu einigen. Ziehen Sie am besten Zeugen hinzu, beispielsweise Ihre Nachbarn.
Bezahlen Sie niemals sofort und verlangen Sie nach Abschluss der Arbeit eine Rechnung. Prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch erbracht wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer).
Haben Sie erst im Nachhinein das Gefühl, betrogen worden zu sein, melden Sie den Vorfall bei Ihrer nächstgelegenen Polizeidienststelle und scheuen Sie sich nicht, Anzeige gegen die Firma zu erstatten.
Weitere Informationen erhalten sie über das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Freiburg unter der E-Mail Adresse freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de
js
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