Nach Tötungsdelikt zum Nachteil einer 65-Jährigen Ehemann in Untersuchungshaft
LKR. SCHWEINFURT. Am Freitagvormittag wurde ein 70-Jähriger auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags.
Wie bereits berichtet, steht ein 70-Jähriger unter dringendem Tatverdacht, in der Nacht zum Freitag seine Ehefrau gewaltsam getötet zu haben. Die Schweinfurter Polizei nahm den Mann vorläufig fest. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der Ehemann dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags gegen den Mann. Er befindet sich inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt.
Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Schweinfurt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt.