Defektes Rücklicht lässt Haftbefehl auffliegen – Keine Namensangabe vor Polizisten
Am Mittwoch (29.12.2021) kontrollierten zwei Polizistinnen des Verkehrsdienstes die Fahrzeuge am Bergischen Ring. Dort fiel ihnen ein Auto mit defektem Rücklicht auf. Der Fahrer parkte es wenig später auf dem Bürgersteig. Hier kontrollierten die Beamtinnen den Mann. Er wollte sich nicht ausweisen und händigte nur den Fahrzeugschein aus. Der 33-Jährige wurde immer ungehaltener und wollte aufbrechen. Die Polizistinnen forderten einen weiteren Streifenwagen an, um die Personalien des Mannes auf einer Wache festzustellen. Daraufhin versuchte er sich mit einem abfotografierten Dokument auszuweisen. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den Recklinghausener ein Haftbefehl bestand. Auf der Polizeiwache konnte der Mann den Haftbefehl (knapp vierstellig) begleichen und durfte seiner Wege gehen. Die Beamtinnen legten eine Anzeige wegen Nichtangabe seiner Personalien vor. (hir)
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