Cybertrading: Immer noch viele neue Geschädigte durch diese Form des Anlagebetruges

"Bei dem Kriminalitätsphänomen des Betruges durch Geldanlagen auf Onlineplattformen gibt es leider immer noch zu viele Fälle mit sehr großen Schadenssummen zum Nachteil Geschädigter in Schleswig-Holstein", sagt Volker Willert, Leiter des Dezernates für Wirtschaftskriminalität im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein. Die Täter, die häufig arbeitsteilig aus dem nichteuropäischen Ausland agieren, locken auf hoch professionell gestalteten Internetseiten mit vielversprechenden Geldanlagen und fordern als Ersteinlage um die 250,- Euro. Den Anlegern werden sehr geschickt steigende Aktienkurse oder Kapitalanlagenzuwächse auf virtuell eingerichteten "Finanzkonten" vorgegaukelt, um sie zu weiteren, höheren Geldanlagen zu animieren. Die Täter aber verschieben das Geld rund um den Globus und teilen sich die Beute. Selbst wenn die Geschädigten Verdacht schöpfen, dass mit den Anlagen etwas nicht stimmen könnte, fassen die Täter nach und versuchen mit neuen Tricks, die "Geldanleger" zu weiteren Anlagen zu verleiten, meistens zur Rettung zumindest eines Teiles des vorher angelegten Geldes. Hier wird dann perfide die Notlage der Geschädigten ausgenutzt. Eines steht aber immer von Anfang an fest: Es werden keine der zuvor angezeigten Gewinne ausgezahlt und die Geschädigten bleiben meistens auf einem riesigen Schaden sitzen. Es gibt in Schleswig-Holstein eine Mehrzahl von Geschädigten, bei denen Schäden von 100.000,- Euro und mehr entstanden sind, einzelne Geschädigte haben bis zu 3000.000 Euro verloren. Das Dunkelfeld ist bei diesen Straftaten sehr hoch (nur circa 5 bis 10 Prozent der Delikte werden der Polizei oder Justiz bekannt), da viele Opfer, häufig aus Scham, die Tat nicht anzeigen. Die deutliche Mehrzahl der Geschädigten ist älter als 60 Jahre alt. "Wir wünschen uns eine offensive Aufklärung, an der sich auch Angehörige unbedingt beteiligen sollten", fordert Willert. Bei angekündigten Renditen, die deutlich über den aktuell ansonsten zu erzielenden liegen, sollten diese unbedingt kritisch hinterfragt werden, zum Beispiel durch Recherchen zu den Anbieterplattformen, Nachfragen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder Rücksprachen mit dem eigenen Kreditinstitut. Es könnte sinnvoll sein, mit der Bank eine Vereinbarung zu treffen, dass bei Geldverfügungen ab einer gewissen Summe automatisch eine Sicherheitsrückfrage durch die Bank beim Kontoinhaber vorgenommen wird. Ein Warnhinweis der BaFin erklärt, dass es in Deutschland für Wertpapier- und Vermögensanlagen eine sogenannte Prospektpflicht gibt. Das bedeutet, dass potentielle Investoren von Anbietern entsprechende Prospekte bekommen müssen. Wenn man keine entsprechenden Prospekte bekommt oder die Finanzprodukte nicht von der BaFin frei gegeben sind, sollten Investoren die "Finger davon lassen". "In Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass man offensichtlich Kriminellen auf den Leim gegangen ist, sollte sofort Kontakt mit der Polizei und dem eigenen Kreditinstitut aufgenommen werden, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das eingezahlte Geld zurückzuerhalten", appelliert Willert. Weitere Präventionshinweise finden Sie hier: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Prospekte/prospekte_node.html www.polizei-beratung.de Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Uwe Keller Telefon: 0431/160-41112 E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de