Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Lebensmitteln, die mit natürlichem Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) angereichert sind. Dieses ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als verkehrsfähiges, aber nicht ... Lesen Sie hier weiter...
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